Der Große Preis von Monaco am vergangenen Formel-1-Wochenende artete zu einem wahren Chaosrennen aus. Eine Reihe von Strafen für zu schnelles Fahren in der Boxengasse trugen einen maßgeblichen Teil dazu bei. Pierre Gasly verlor durch seine beiden Strafen sogar den dritten Platz, auf dem er über die Ziellinie gefahren war. Doch Alpine wollte sich nach dem Rennen noch nicht geschlagen geben und machte von seinem 'Recht auf Neubeurteilung' Gebrauch.

Dieses Rechtsmittel, das im internationalen Sportkodex der FIA festgeschrieben ist, erlaubt es Formel-1-Teams, Widerstand gegen Strafen zu leisten, gegen die kein klassischer Protest eingelegt werden kann. Seit Donnerstagnachmittag ist klar, dass diese Neubeurteilung tatsächlich stattfindet. Denn damit das passiert, musste Alpine zunächst ein signifikantes und relevantes neues Element vorbringen, das bei der ursprünglichen Urteilsfindung noch nicht vorhanden war.

Formel-1-Stewards lassen Alpine-Argument gelten

Alpine brachte bei der Anhörung am Donnerstag um 13 Uhr vier verschiedene Elemente zur Diskussion, welche ihrer Ansicht nach diese Voraussetzungen erfüllen. Eines davon überzeugte die Stewards. Nämlich, dass die Distanzbemessung der ersten Zeitnahmeschleife, anhand derer die zu hohe Geschwindigkeit ermittelt wurde, fehlerhaft war. Entsprechende Beweise wurden laut den Stewards am Mittwoch von der FOM (Formula One Management) weitergegeben. Dadurch waren sie nicht nur signifikant und relevant, sondern vor allem neu.

Alpine hatte es auch noch mit drei weiteren Argumenten versucht, die allerdings von den Rennkommissaren nicht anerkannt wurden. Eines davon lautete, dass die FIA und die FOM als offizieller Zeitnehmer von einem Problem mit dem Timing Loop gewusst hätten. Eine Behauptung, der der Weltverband und die Formel 1 widersprachen und auch die Stewards teilten mit, dass sie, als sich die Speeding-Strafen häuften, von der FOM die Information erhalten hätten, dass ihr kein technisches Problem bekannt sei.

Als weitere Elemente legte das Team Daten vor, dass Pierre Gasly den Pit Limiter früh genug aktiviert hatte und auch anschließend unter der vorgegebenen Geschwindigkeit von 60 km/h geblieben war. Zudem brachten sie eine Zeugenaussage des Fahrers vor, dass dieser bei der Einfahrt in die Boxengasse vorsichtig vorgegangen sei. Auch das sahen die Stewards nicht als ausreichend relevant, signifikant oder neu an. Es geht also nur um die fehlerhafte Länge der Zeitnahmeschleife.

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Faktisch heißt das, dass der Fall rund um die beiden 5-Sekunden-Strafen gegen Gasly neu aufgerollt wird. Wann genau diese zweite Anhörung stattfindet, ist unklar. In der Vergangenheit wurden solche Verhandlungen häufig direkt im Anschluss an die erste Anhörung abgehalten. In Barcelona gab es am Donnerstag noch keinen Verhandlungsfortschritt.

Zahlreiche Fahrer hatten am Wochenende die Fastlane in der Boxengasse in der entsprechenden Zeitnahme mit zwei Reifen abgekürzt. Manche deutlicher als andere. Viele im Paddock gehen davon aus, dass das die Strafen für Oscar Piastri, Franco Colapinto, George Russell, Lewis Hamilton und (wie schon erwähnt) zweimal für Pierre Gasly verursacht haben könnte, ohne dass diese Fahrer tatsächlich zu schnell gefahren sind.

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Verhandelt werden aber nur die beiden Gasly-Strafen. Zu allen anderen genannten Fahrern ging kein Right of Review ein. Sie waren im Laufe des Rennens mindestens noch einmal an die Box gekommen und hatten dadurch ihre Strafen schon vor dem Ziel abgesessen, oder – im Falle von George Russell – die Strafe für das Nichtabsitzen der Strafe schon verbüßt. Nur Gasly war diese Zeit erst bei der Zieldurchfahrt angerechnet worden.

Das Interesse am Fall Gasly war trotzdem auch von den anderen Formel-1-Teams groß. Neben Alpine wohnten auch McLaren, Red Bull, Ferrari, Aston Martin, Haas, Audi, Cadillac und die Racing Bulls der Anhörung bei. Nur Williams und Mercedes waren nicht dabei.

Es ist unklar, welche rechtlichen Möglichkeiten die Stewards in Bezug auf die Strafe haben. Grundsätzlich sind Proteste gegen während des Rennens ausgesprochene Strafen nicht zulässig. Offiziell handelt es sich aber ja um keinen Protest, sondern um ein 'Right of Review.' Das Reglement um diesen ist im internationalen Sportkodex relativ breit formuliert, da dessen Anwendungsbereich nicht spezifisch nur für die Formel 1 vorgesehen ist, sondern für alle Rennserien unter dem Banner der FIA gilt.