Zwei Wochen nach dem Saudi-Arabien GP hat die FIA Klarstellungen für das Sportliche Reglement verfasst, damit sich das Strafen-Chaos nicht wiederholt. Konkret geht es um Artikel 54.4 c), in dem das Ableisten der Strafen geregelt ist.

Darin heißt es, dass während des Absitzens der Strafe nicht am Fahrzeug gearbeitet werden darf. Allerdings gab es immer wieder Diskussionen über die Definition von 'arbeiten'. Damit soll nun ein für alle Mal Schluss sein. Steve Nielsen, der neue Sportdirektor der FIA, hat in Direktive F1TM/08 das strittige Wort vor dem Australien GP definiert.

Jegliche Berührung des Autos während des Ableistens einer Strafe wird nun als Arbeit gewertet. Dabei ist es egal, ob der Bolide mit der Hand oder mittels Werkszeug berührt wird. Einzig und allein das Kühlen der Autos mit Gebläsen ist erlaubt. Wichtig: Auch dabei darf es nicht zur Berührungen kommen.

In Jeddah wurde Fernando Alonso zunächst mit einer zusätzlichen 10-Sekunden-Strafe belegt, weil der hintere Wagenheber das Auto vor dem Absitzen einer 5-Sekunden-Strafe berührt hatte. Die 10-Sekunden-Strafe wurde nachträglich zurückgenommen, weil Aston Martin diverse Präzedenzfälle vorlegen konnte, in denen das gleiche Vorgehen nicht bestraft wurde.

FIA: Klarere Regeln, weniger Strafen

Die FIA hat in der Direktive gleich eine weitere Regellücke geschlossen, um möglichen Diskussionen vorwegzugreifen: Nielsen stellt in Punkt 3 von F1TM/08 klar, dass mehrere Zeitstrafen miteinander kombiniert abgesessen werden dürfen.

Bekommt ein Fahrer zum Beispiel eine Fünf- und eine Zehn-Sekunden-Strafe aufgebrummt, kann er beide Strafen zusammen absitzen, indem er beim Boxenstopp 15 Sekunden lang steht, bevor mit der Arbeit begonnen wird. Das wurde bislang zwar schon so gehandhabt, war aber vom Reglement nicht eindeutig festgelegt.

Damit gar nicht mehr so viele Strafen ausgesprochen werden, testet die Formel 1 in Melbourne breitere Startboxen. Bei den ersten zwei Saisonläufen gab es jeweils Strafen, weil Piloten ihre Autos am Start nicht richtig eingeparkt hatten.