In Paris hörten sich gestern die vier Richter des FIA International Court of Appeal (ICA) die Argumente des Motorsportweltverbandes FIA sowie des Lucky Strike British American Racing Honda Teams an, um über die nach Artikel 185 des Internationalen Sporting Codes angefochtene Entscheidung 49 der Rennkommissare des San Marino GP zu urteilen.

Das Urteil

Und dieses Urteil gaben Mr Xavier CONESA (Spanien), Mr Erich Sedelmayer (Österreich), Mr Pierre Tourigny (Kanada) and Mr Vassilis KOUSSIS (Griechenland) am heutigen Donnerstagnachmittag bekannt: B·A·R Honda entsprach nicht den Artikeln 1.9, 4.1, 4.2, 2.6 des Sportlichen Reglements und verstieß zudem gegen Artikel 151-c des Internationalen Sporting Codes.

Deshalb wird das Team rückwirkend vom San Marino GP ausgeschlossen und für die nächsten beiden Rennen in Spanien und Monaco gesperrt. Danach schließt sich eine sechsmonatige Bewährungsstrafe an, in welcher ein Wiederholungsfall zu einer einjährigen Sperre führen würde.

Die Begründung

Trotz eines großen Zeugen- und Anwaltsaufgebots und diverser Aktenordner mit Daten, konnte das Team den Richtern nicht ausreichend belegen, dass ihr Auto während des gesamten Grand Prix den Regeln entsprach und immer das Mindestgewicht von 600 kg erfüllte.

Zudem war der einzige Weg, wie der B·A·R Honda 007 nach Rennende das Mindestgewicht von 600 kg erfüllen konnte, jener Benzin in einem Zusatztank als Ballast zu benutzen, was laut Artikel 4,2 nicht gestattet ist. Die Beweislage machte außerdem klar, dass nicht nur der Wagen von Jenson Button, sondern auch jener von Takuma Sato nicht dem Reglement entsprach.

Auf Grundlage der vorliegenden Beweise war es dem Gericht jedoch nicht möglich - wie von der FIA angeklagt - dem Team "absichtliche Täuschung oder Betrug" nachzuweisen. Die Handlungen des Teams bei der Abtankung des Fahrzeugs - als man trotz eines gefüllten Zusatztanks erklärte, der Wagen sei vollständig abgetankt - sowie die Tatsache, dass man nicht von seinem Recht einer Regelklarstellung durch die Technische Abteilung der FIA Gebrauch machte, legt aber "zumindest eine höchst bedauerliche Fahrlässigkeit und ein Fehlen von Transparenz" frei.

Die Folgen

Abgesehen von der offensichtlichen Folge, dass bereits am kommenden Wochenende in Spanien sowie beim Saisonhighlight in den Straßen von Monte Carlo nur 18 Autos an den Start gehen werden, was Bernie Ecclestone und die TV-Anstalten zwar nicht in Probleme bringt, sie aber wohl auch kaum glücklich machen wird, wirkt sich das Urteil natürlich auch auf den spannenden San Marino GP und dessen Endergebnis sowie den WM-Stand aus.

Das Rennergebnis von Imola sieht deshalb den Österreicher Alexander Wurz neben Fernando Alonso und Michael Schumacher anstelle von Jenson Button auf dem dritten Podestplatz stehen und Jacques Villeneuve auf Rang vier vorrücken. Dahinter belegen nun Jarno Trulli, Nick Heidfeld, Mark Webber und Tonio Liuzzi die Punkteränge fünf bis acht.

In der WM-Wertung fallen selbstverständlich Button, Sato und British American Racing wieder auf null Punkte zurück. Williams zieht derweil mit Ferrari gleich und auch Red Bull ergattert noch einen unverhofften Zähler des Imola-Debütanten Liuzzi.

Weitaus größere Auswirkungen hat die Rennsperre derweil auf Jenson Button und dessen Wechselabsichten zu BMW-Williams. Denn obwohl der junge Brite seine Leistungsklausel, welche besagt, dass er Ende August - sprich zum Türkei GP - mindestens 75% der WM-Punkteanzahl des WM-Spitzenreiters aufweisen müsse, nach seiner Rückkehr am Nürburgring noch immer erfüllen könnte, bleibt dies bei Fernando Alonsos derzeitigem Punktestand mehr als nur zu bezweifeln. Somit wäre der Weg frei 2006 bei den Weiß-Blauen anzudocken.

Des Weiteren steht Technikchef Geoff Willis möglicherweise vor einem großen Problem: Wenn der Honda-Motor tatsächlich nur mit mindestens sechs Kilo im Kollektor funktioniert, muss er bis zum Europa GP entweder eine technische Lösung dieses Problems erarbeiten oder einen Gewichtsnachteil in Form von Zusatzgewicht in Kauf nehmen. Einen weiteren Regelverstoß können sich die Weißen aufgrund der Bewährungsstrafe nicht leisten.

Ob zudem noch ein Gang vor ein Zivilgerecht droht, muss ebenfalls abgewartet werden. Allerdings betonte Teamboss Nick Fry gestern noch, dass man nur bei einem WM-Ausschluss weitere juristische Möglichkeiten in Betracht ziehen würde. Allerdings war dies gestern...