Am Dienstag gab das FIA-Berufungsgericht in Paris bekannt, dass die Disqualifikation von Daniel Ricciardo bestehen bleibt. Nun erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung, dass es Red Bull keine betrügerische Absicht unterstellt. Red Bull hatte in Australien auf die eigenen Benzin-Durchflussmengen-Werte vertraut und trotz mehrfacher Aufforderung durch die FIA nicht die Werte des offiziellen FIA Fuel-Flow-Meters herangezogen.
"Unter Betrachtung des zur Diskussion stehenden technischen Problems und der Tatsache, dass es sich um das erste offizielle Rennen mit der neuen Technologie handelte, empfand das Gericht die Haltung des Berufungsklägers in Australien nicht betrügerisch", hieß es im offiziellen Statement unter Punkt 64. "Basierend auf den genannten Punkten empfindet das Gericht die Strafe, die dem Berufungskläger durch die Stewards gegeben wurde, als angemessen und beschließt, dass die Entscheidung aufrechterhalten werden muss."
Red Bull kannte die Risiken
Nach zahlreichen Unterlagen und Grafiken, die Red Bull zum Spritverbrauch vorlegte, kam das Gericht zu einer klaren Meinung: Red Bull könne nicht einfach auf ein Software-Modell vertrauen, um zu beweisen, dass das Auto von Ricciardo dem Artikel 5.1.4 des Technischen Reglements entsprach. "Basierend auf allen Faktoren kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Berufungskläger nicht bewiesen hat, dass sein Fuel-Flow-Modell den Benzindurchfluss (sehr) akkurat schätzt und/oder akkurater als der FFM Sensor 73 [FIA-Fuel Flow-Meter] und konnte im aktuellen Fall kein Element finden, das beweist, dass der Berufungskläger am Auto #3 das Limit vom 100 kg/h im Artikel 5.1.4 des Technischen Reglements nicht überschritten hat", begründete die FIA das Urteil.
Des weiteren unterstrich das Gericht, dass sich Red Bull offenbar zu jeder Zeit der Risiken bewusst war, auf die eigenen Messungen zu setzen. "Wenn sich der Teilnehmer entscheidet, nicht den Anweisungen des Technischen Delegierten zu folgen, muss er das Risiko akzeptieren", untermauerte das Gericht. Schließlich könne der Teilnehmer nicht einfach die Methode auswählen, die für ihn besser passe.
Red Bull trägt die Kosten
Red Bull hatte laut der Urteilsverkündung nie eine Minderung der Strafe gefordert, sondern geht mit der Entscheidung konform. Das Team ging in Berufung, um eine Aufhebung der Disqualifikation zu erwirken. Nun muss die Mannschaft neben den fehlenden 18 Punkten aus Australien auch die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen. "Weil der Einspruch abgelehnt wurde, überträgt das Gericht die Kosten auf den Berufungskläger in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 18.2 JDR."
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