In kaum einem Sport haben alle Beteiligten so viel Angst um ihre Geheimnisse wie in der Formel 1. Teams gehen hier so weit wie irgendwie nur möglich, um ihre Autos aus dem Sichtfeld der Konkurrenz zu halten. Bei Testfahrten bauen sie vor ihren Garagen immer groß Sichtschutz-Wände auf, um jedem von außen den Blick in die Garage zu versperren.
Leidtragende sind aber dabei nicht nur die Konkurrenten, die keine Geheimnisse erspähen können. Die Sichtschutz-Wände machen es den Fans und den Medien schwer, Blicke auf das wirklich Spannende zu erhaschen. An Rennwochenenden wurden Sichtschutz-Aufbauten daher schon verboten, bei Testfahrten kann man aber die Garage nach Gutdünken verbauen. Jetzt will die FIA dem aber auch hier einen Riegel vorschieben.
Formel 1 erweitert Sichtschutz-Verbot auf Tests
Im Rahmen der letzten Sitzung des Motorsport-Weltrates wurde vereinbart, dass Formel-1-Teams ihre Autos bei den Wintertestfahrten nicht mehr länger verstecken dürfen. Um das Event "ansprechender für Medien und Fans" zu machen, heißt es in der offiziellen Mitteilung der Regelhüter.
Vor Neugier der anderen Teams schützten diese Sichtschutzwände bei Testfahrten sowieso nie besonders gut. Die meisten stellten schon immer eigene Fotografen ab, die sich an entsprechenden Punkten niederließen und dort die Gegner beobachteten.
An einem normalen Rennwochenende ist es den Formel-1-Teams wie angesprochen sowieso schon verboten, Sichtschutz-Aufbauten zu verwenden. Das regelt das sportliche Reglement, Artikel 21.4. "Während des ganzen Events dürfen keine Wände, Abdeckungen oder ähnliche Behinderungen, die einen Teil des Autos verdecken, im Paddock, in den Garagen, in der Boxengasse oder im Grid verwendet werden", heißt es dort. "Außer es ist klar, dass solche Abdeckungen aus rein mechanischen Gründen notwendig sind, wie zum Beispiel zum Schutz vor Feuer."
Darunter wird sogar spezifisch angeführt, dass zum Beispiel Ersatzflügel nicht abgedeckt werden dürfen. Oder dass Equipment - ein Ersatz-Unterboden, oder eine Tankanlage - nicht zum Verstellen des Sichtfeldes genutzt werden dürfen. Erlaubt sind nur beispielsweise Reifenwärmer oder Abdeckungen zum Schutz beschädigter Teile.
Artikel 21.4 gilt ab jetzt auch für die Wintertestfahrten. Zwei Ausnahmen werden ergänzt: Wenn ein Unterboden, der für das Testen des Autos verwendet wird, nicht montiert ist, darf abgedeckt werden. Und wenn wenn ein Auto nach einem Unfall auf der Strecke geborgen, zurückgebracht und repariert wird.
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