In der MotoGP wurde zuletzt viel über Strafen diskutiert. Oftmals waren die Fahrer unzufrieden mit den Entscheidungen der Regelhüter. Inkonstanz und mangelnde Nachvollziehbarkeit waren die häufigsten Vorwürfe. Um diese Debatten zu verstehen, ist es sicherlich hilfreich, sich noch einmal einen Überblick über das Strafensystem der MotoGP zu verschaffen. Motorsport-Magazin.com fasst zusammen: Welche Strafen gibt es? Wer spricht diese aus? Wann kann gegen diese protestiert werden?

Welche MotoGP-Strafen gibt es?

Insgesamt sieht das Regelwerk 10 Strafen für Fahrer und Teams vor, die zur Anwendung kommen können. Dazu besteht auch noch die Möglichkeit einer Verwarnung. Die Strafen sind folgende:

Positionswechsel: Die Stewards entscheiden, dass ein Fahrer eine bestimmte Anzahl von Positionen wieder hergeben muss.

Longlap: Der Fahrer muss die sogenannte Longlap durchfahren. Je nach Strecke kostet das etwa 2 bis 4 Sekunden. Sie muss innerhalb von 3 Runden nach der Mitteilung absolviert werden. Bei einer doppelten Longlap gelten 5 Runden. Bei Gelben Flaggen darf sie nicht durchfahren werden. Dann wird das Limit zur Einhaltung jeweils um die Runden unter Gelb erhöht. Wird sie nicht korrekt innerhalb der weißen Linien durchfahren, muss sie wiederholt werden. Kann eine Longlap gegen Rennende nicht mehr absolviert werden, so wird sie durch eine äquivalente Zeitstrafe ersetzt.

Die Longlap gehört zu den gängigsten Strafen der MotoGP, Foto: Tobias Linke
Die Longlap gehört zu den gängigsten Strafen der MotoGP, Foto: Tobias Linke

Zeitstrafe: Diese wird auf das Endergebnis gerechnet und kann bis zu 2 Minuten betragen. Außerdem fällt auch das Streichen von Rundenzeiten in den Sessions unter die Kategorie der Zeitstrafe.

Durchfahrtstrafe: Der Fahrer muss die Boxengasse mit Speed-Limiter durchfahren. Bei Überschreitung der Geschwindigkeit gibt es eine doppelte Longlap obendrauf. Wird die Strafe nicht innerhalb von 3 Runden absolviert, folgt die schwarze Flagge. Kann sie gegen Rennende nicht mehr absolviert werden, so gibt es auch hier eine äquivalente Zeitstrafe.

Strafversetzung: Die Rückversetzung eines Fahrers um eine bestimme Anzahl an Startpositionen. Dies kann bis zur Verbannung in die Boxengasse gehen.

Disqualifikation: Diese wird automatisch und unabhängig von allen anderen Strafen erteilt. Sie kommt bei schweren sportlichen Vergehen (Schwarze Flagge), aber vor allem bei Bruch der technischen Regularien (Flagge mit orangenem Punkt) zustande.

Punktabzug: Fahrer oder Teams kann eine bestimmte Anzahl Punkte abgezogen werden.

Suspendierung: Ein zeitlich begrenzter Ausschluss aus der MotoGP. Dieser kann auch nur für einzelne Sessions gelten. In diesem Fall muss keine Anhörung des Fahrers stattfinden.

Ausschluss: Die komplette Verbannung aus der Motorrad-WM. Diese kann nicht von den Stewards vor Ort beschlossen werden, sondern muss über die höheren Instanzen laufen.

Geldstrafe: Diese kann bis zu 50.000 Euro betragen. Allerdings darf ohne Anhörung nur bis 1.000 Euro bestraft werden.

Wer spricht MotoGP-Strafen aus?

Die MotoGP hat insgesamt vier Institutionen, die Strafen aussprechen, ändern oder erlassen können. Die bekannteste und mit Abstand am häufigsten tätige ist das Stewards-Panel rund um Ex-Weltmeister Freddie Spencer. Sie kümmern sich um die sportlichen Belange. Ebenso kann die Rennleitung Strafen aussprechen, wenn sich nicht an Instruktionen des jeweiligen Events gehalten wurde. Die Rennleitung darf auch Strafen gegen den Veranstalter aussprechen.

Kevin Schwantz, Freddie Spencer und Kenny Roberts beim Amerika GP der MotoGP
Freddie Spencer (m.) ist seit einigen Jahren Chefsteward der MotoGP, Foto: LAT Images

Im Falle eines Protestes kommen die sogenannten Appeal Stewards zum Einsatz. Diese sind nicht mit dem Stewards-Panel zu verwechseln. Falls die Appeal Stewards sich nicht im Stande sehen, eine Entscheidung im Falle eines Protestes zu fällen, so können sie den Fall auch an die höchste Instanz weitergeben. Hierbei handelt es sich um den Court of Appeal, der dementsprechend nicht oft zum Einsatz kommt.

Wann kann in der MotoGP ein Protest gegen Strafen eingelegt werden?

Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Strafen, gegen die kein Protest eingelegt werden kann. Dazu gehören logischerweise alle Arten von Strafen, welche unmittelbar ihre Wirkung entfalten. Diese sind: Positionswechsel, Longlap, Durchfahrtsstrafe, Streichen einer Rundenzeit, Disqualifikation und jene Zeitstrafen, die als Ersatz für eine nicht mehr absolvierte andere Strafe ausgesprochen werden. Außerdem können die Geldstrafen für Speeding in der Boxengasse und für Startübungsfehler nicht angefochten werden.

Ein Protest muss spätestens eine Stunde nach der Veröffentlichung des Resultats der jeweiligen Session eingereicht werden. Im Falle des Protestes aufgrund eines technischen Vergehens der Konkurrenz muss der Protest sogar vor dem Schwenken der Zielflagge erfolgt sein. Wie bereits erklärt, nehmen sich dann die Appeal Stewards dem Fall an.