Der tödliche Unfall von Nicky Hayden wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Die italienische Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen nach rund vier Monaten abgeschlossen und wird gegen den Unfalllenker Anklage wegen fahrlässiger Tötung erheben.

RIP Nicky Hayden #69 (02:03 Min.)

Aus dem Gutachten der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass der Autofahrer das Tempolimit von 50 km/h um 22 km/h überschritten habe. Der Zusammenprall mit Hayden wäre demnach glimpflicher ausgegangen, wenn sich der Italiener an die Geschwindigkeitsbeschränkung gehalten hätte.

Deshalb muss sich der 30-jährige Unfalllenker nun vor Gericht verantworten. Nicky Hayden wird allerdings eine Teilschuld an dem Zusammenstoß angelastet, da er mit seinem Rad eine Stopptafel überfahren hat - so das Gutachten der Staatsanwälte.

Hayden war am 17. Mai in der Nähe der Rennstrecke von Misano auf seinem Rennrad unterwegs, als er an einer Kreuzung von einem Auto getroffen wurde. Er verlor sofort das Bewusstsein und kämpfte tagelang um sein Leben. Am 22. Mai erlag er schließlich seinen Verletzungen und verstarb im Alter von nur 35 Jahren.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft könnte nicht das einzige gerichtliche Nachspiel für den Unfalllenker sein. Denn die Republik Italien kann gegen den Mann nur strafrechtliche Konsequenzen durchsetzen. Auf zivilrechtlichem Weg hat Nicky Haydens Familie bereits eine Schadenersatzklage eingebracht.