Knapp zwei Wochen sind es noch bis zum MotoGP-Saisonstart am 19. Juli im spanischen Jerez de la Frontera. Seit mehreren Monaten haben Marc Marquez und Co. schon nicht mehr auf einer Prototypen-Maschine gesessen. Kein Wunder, dass man sich auf das Comeback vorbereiten will. Allerdings scheinen es einige Piloten mit der Auswahl ihrer Trainingsbikes und -Strecken nicht so genau genommen zu haben.

Denn der Motorradweltverband FIM veröffentlichte am Donnerstagmittag ein Statement, dass die Vereinigung über einige Verstöße gegen die Grand-Prix-Vorschriften bezüglich des Artikels 1.15.1 c) "Fahrer-Training und Strecken-Eingewöhnung" informiert wurde. Demnach sollen einige Piloten Maschinen in ihren privaten Training eingesetzt haben, die von der FIM nicht für diese Aktivitäten freigegeben waren.

Der Weltverband zieht aus diesen Ereignissen nun seine Konsequenzen. Für die kleineren WM-Klassen Moto2 und Moto3 sind für die komplette Saison 2020 jegliche privaten Tests verboten, es sei denn, die FIM zieht ihre Entscheidung vorzeitig zurück. Dasselbe gilt auch für MotoGP-Piloten, mit Ausnahme derer, dessen Hersteller aufgrund von Concessions dazu berechtigt ist. Mit anderen Worten, KTM und Aprilia dürfen weiter private Tests vornehmen, alle anderen Hersteller bis Ende des Jahres nicht. Auch hier behält sich die FIM vor, ihr Urteil vorzeitlich zu ändern.

Darüber hinaus werden alle Piloten, die möglicherweise gegen diese Regel verstoßen haben, sich im Rahmen des ersten Grand Prix in Jerez bei Anhörungen einfinden müssen, wo sie ihre Sicht der Dinge darlegen können und die FIM daraufhin weitere Untersuchungen anstellen kann. Welche Fahrer genau von den Vorwürfen betroffen sind, wird in dem Statement nicht erwähnt. Gerüchten zur Folge soll einer dieser Piloten Fabio Quartararo sein.

Das erste MotoGP-Event des Jahres wird vom 17. bis 19. Juli auf dem Circuito de Jerez in Spanien stattfinden. Des weiteren sind zwölf Rennen in Spanien, Italien, Tschechien, Österreich und Frankreich geplant. Ob es danach für die MotoGP-Piloten noch weiter nach Übersee geht, wird spätestens am 31. Juli entschieden.