Sie waren zwar bereits seit 2005 im Einsatz, beim Grand Prix von Deutschland im Juli gab es dann aber plötzlich Zweifel an der Legalität dieses technischen Hilfsmittels. Die Rennkommissare erlaubten mit ihrer umstrittenen Entscheidung Nummer acht die Schwingungsdämpfer im Renault zwar, sahen sich aber schon einen Tag später einem Einspruch der FIA gegenüber, die die Dämpfer als "bewegliches aerodynamisches Teil" und damit als illegal einstufte.
Einen Tag nach der Verhandlung vor dem International Court of Appeal der FIA ist die Entscheidung heute offiziell. Die Schwingungsdämpfer sind tatsächlich ein "bewegliches aerodynamisches Teil" und widersprechen somit Punkt 3.15 des Reglements. Da es bereits vor dem Grand Prix von Deutschland Diskussionen um die Dämpfer gab, baute Renault in Hockenheim das umstrittene Hilfsmittel nur in sein Ersatzauto ein - und bekam es problemlos durch die technische Abnahme. Alles sei im Rahmen des Reglements, hieß es.
Dieser Entscheidung der Stewarts wurde jetzt in Paris widersprochen. "Nachdem beide Parteien gehört wurden und alle Dokumente und Fakten überprüft worden sind, hat das Gericht die Entscheidung Nummer acht der Rennkommissare aufgehoben und entschieden, dass der Einsatz des Hilfmittels, bekannt als Schwingungsdämpfer, eine Verletzung des Artikels 3.15 des technischen Reglements der FIA darstellt," heißt es in einer offiziellen Erklärung. Bedingt durch die Diskussionen im Vorfeld des Grand Prix von Deutschland und eine mögliche drohende Disqualifikation hatte Renault sowohl in Deutschland als auch in Ungarn auf den Einsatz der Dämpfer verzichtet.

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