Das Team GRT-Lamborghini zieht vors DMSB-Berufungsgericht und fechtet die Oschersleben-Disqualifikation von Mirko Bortolotti an. Ob der Ex-Champion den am 26. Juli 2026 errungenen Sieg letztendlich behalten darf, müssen nun unabhängige Richter entscheiden. Einen Termin für die Verhandlung, die Auswirkungen auf den Kampf um die Meisterschaft haben kann, gibt es noch nicht.
Das Grasser-Team hat erst einmal ernst gemacht und seine zuvor angekündigte Berufung gegen die Disqualifikation fristgereicht eingereicht. Das musste spätestens bis zum heutigen Montagabend um 17:43 Uhr passiert sein, nachdem die Sportkommissare Bortolotti am vergangenen Donnerstag zur gleichen Zeit nachträglich vom Sonntagsrennen in Oschersleben ausgeschlossen hatten.
Der Fall GRT-Lamborghini wandert vors Berufungsgericht
Der nächste Schritt im Fall GRT-Lamborghini: Der Rennstall aus Österreich unter der Leitung von Gottfried Grasser hat nun sieben Tage Zeit, die eingelegte Berufung schriftlich zu begründen. Ein Termin für eine Verhandlung vor dem DMSB-Berufungsgericht kann erst danach festgesetzt werden. So sieht der übliche Ablauf im Falle einer Berufung im Motorsport aus.
Heißt auch: Bis zur Entscheidung des DMSB-Berufungsgerichts bleibt das Ergebnis des Sonntagsrennens in Oschersleben vorläufig. Und damit auch die Gesamtwertung, die aktuell Maro Engel (Winward-Mercedes) mit einem Punkt Vorsprung auf Thomas Preining (Manthey-Porsche) anführt. Engel hatte den Oschersleben-Sieg vorläufig von Bortolotti geerbt und dadurch zusätzliche 5 Meisterschaftspunkte erhalten.
Deshalb mussten sowohl der Mercedes-Pilot als auch Bortolotti im Samstagsrennen auf dem Nürburgring mit den maximalen 20 Kilo Erfolgsballast fahren. "Wenn ich schon mehr Kilos an Bord habe, dann hätte ich gerne auch die Punkte für den Sieg", scherzte der Winward-Mercedes-Pilot.
Deshalb wurde Mirko Bortolotti disqualifiziert
Der Grund für Bortolottis Disqualifikation mehr als zwei Wochen nach dem Rennen in Oschersleben: Eine technische Routine-Nachkontrolle ergab, dass ein Radlager seines Lamborghini Temerario GT3 nicht der DTM-Homologation entsprach. Das bedeutete einen Verstoß gegen Artikel 5.1 des Sportlichen Reglements, wonach alle Autos vollumfänglich der FIA-GT3-Homologation sowie der DTM-Homologation entsprechen müssen.
Das GRT-Team hatte nach Informationen von Motorsport-Magazin.com angeblich zwar ein Radlager desselben Herstellers wie in der DTM-Homologation angegeben verwendet, die dort angebrachten Ringe zur Schmutzabweisung aber bearbeitet, um einen Reibungseffekt an dieser Stelle zu vermeiden.
So argumentiert GRT gegen den Wertungsausschluss
Darin sahen die Sportkommissare einen Verstoß gegen das Reglement. Wie aus dem Urteil hervorgeht, habe Grasser bei der Anhörung erklärt, dass bei früheren und anderen Veranstaltungen eine Modifikation der Radlager zulässig gewesen sei und man vergessen habe, diese für das DTM-Rennwochenende in Oschersleben auszutauschen. Zudem habe Grasser erklärt, dass eine Klarstellung zum Sportlichen Reglement der DTM 2024 weiterhin im Download-Center im Ordner für das Jahr 2024 heruntergeladen werden könne und seiner Auffassung nach wie vor gültig sei.
Dazu erklärte uns der Österreicher auf Nachfrage: "Aus meiner Sicht haben die Sportkommissare nicht bedacht, was dazu im Download-Fenster des DTM-GT3-Reglements zu finden ist. Das einzige Bauteil, was dort nämlich freigestellt wurde, ist das Radlager. Ich haben den Sportkommissaren den Ausdruck aus der Klassifikation des Download-Fensters und die damit verbundene Klarifizierung vorgelegt. Demzufolge gibt es kein weiteres Bauteil, das darin überhaupt erwähnt wird. Nur das Radlager ist freigestellt."
Viele Fans fragten sich, warum zwischen der Disqualifikation von Bortolotti und dem Rennen selbst so viel Zeit verging. Die Hintergründe zum gesamten Prozedere, das komplexer ist als man annehmen könnte, lest ihr in diesem Artikel:



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