Das DMSB-Berufungsgericht hat entschieden: Mirko Bortolotti ist seinen Sieg vom DTM-Sonntagsrennen in Oschersleben (26. Juli 2026) endgültig los. Das Gremium um den Vorsitzenden Rainer Wicke hat die Disqualifikation des GRT-Lamborghini-Piloten bei der zweistündigen Verhandlung in Frankfurt an diesem Freitagnachmittag mündlich bestätigt.
"Die Berufung gegen die von den Sportkommissaren nachträglich ausgesprochene Disqualifikation vom Sonntagsrennen in Oschersleben wegen eines Verstoßes gegen Art. 5.1 Sportliches Reglement wurde vom DMSB-Berufungsgericht unter dem Vorsitz von RA Rainer Wicke heute abgewiesen", hieß es in einem Statement des Deutschen Motor Sport Bund.
DMSB-Berufungsgericht entscheidet: Mirko Bortolotti disqualifiziert
Das nach der Disqualifikation neu erstellte Ergebnis des Sonntagsrennens in Oschersleben wurde damit bestätigt. Bedeutet konkret: Als finaler Sieger des Rennens, das vor geschlagenen 61 Tagen stattgefunden hat, wird nun Maro Engel gewertet. Der Punktestand in der Meisterschaft bleibt unverändert: Der Winward-Mercedes-Pilot reist mit 23 Zählern Rückstand auf DTM-Spitzenreiter Thomas Preining (Manthey-Porsche) zum Saisonfinale an den Hockenheimring (09.-11. Oktober 2026).
Hätte Bortolotti den Sieg im Nachgang doch noch behalten dürfen, wäre Engels Rückstand wegen des veränderten Rennergebnisses um einen Zähler auf 24 Punkte angewachsen und er wäre hinter Marco Wittmann (Schubert-BMW) auf die dritte Gesamtposition zurückgefallen. Für Lamborghini wäre es der erste Sieg weltweit mit dem neuen Temerario GT3 im Motorsport gewesen.
GRT hätte nun noch theoretisch die Gelegenheit, eine Berufung bei der FIA als oberster Motorsport-Behörde anzukündigen. Das muss innerhalb von sieben Tagen passieren. Dieser Vorgang wäre möglich, weil GRT mit einer österreichischen und damit internationalen Lizenz in der DTM an den Start geht. Dafür müsste Grasser allerdings glaubhaft belegen können, dass das Team bei der DMSB-Verhandlung unfair oder mit falschen Fakten behandelt worden sei.
Mirko Bortolottis DTM-Disqualifikation: Ablauf der Ereignisse
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 26. Juli 2026 | Bortolotti gewinnt DTM-Sonntagsrennen in Oschersleben |
| 13. August 2026 | Sportkommissare disqualifizieren Bortolotti nachträglich |
| 17. August 2026 | GRT reicht fristgerecht Berufung gegen Disqualifikation ein |
| 04. September 2026 | GRT reicht schriftliche Begründung für Berufung ein (inkl. Fristverlängerung) |
| 25. September 2026 | DMSB-Berufungsgericht bestätigt Bortolottis Disqualifikation |
GT3-Zusatz-Homologation im DTM-Reglement rechtens
Andernfalls hat die 'Radlager-Affäre' rund um Bortolottis Team GRT nach ziemlich genau zwei Monaten ein Ende gefunden. Bei der Verhandlung soll die ursprünglich von Grasser angebrachte Argumentation (Verweis auf eine technische Klarstellung aus der Saison 2024 / Versäumnis, Teile für DTM-Event auszutauschen) keine größere Rolle mehr gespielt haben, teilte uns ein DMSB-Sprecher auf Nachfrage mit.
Stattdessen sei es vorranging um die Frage gegangen, ob der DMSB überhaupt die in der DTM inzwischen übliche GT3-Zusatz-Homologation zulassen dürfe, weil es ja schließlich eine FIA-Homologation gebe. Das Berufungsgericht entschied hier pro DMSB/DTM, weil die Zusatz-Homologation im Sportlichen Reglement verankert ist und dieses von der FIA selbst abgesegnet worden ist.

Bortolottis Oschersleben-Disqualifikation: Darum ging es
Der Grund für Bortolottis Disqualifikation, die mehr als zwei Wochen nach dem Rennen in Oschersleben erfolgte: Eine technische Routine-Nachkontrolle ergab, dass ein Radlager seines Lamborghini Temerario GT3 nicht der DTM-Homologation entsprach. Das bedeutete einen Verstoß gegen Artikel 5.1 des Sportlichen Reglements, wonach alle Autos vollumfänglich der FIA-GT3-Homologation sowie vorrangig der zusätzlichen DTM-GT3-Homologation entsprechen müssen.
Das GRT-Team hatte nach Informationen von Motorsport-Magazin.com angeblich zwar ein Radlager desselben Herstellers wie in der DTM-Homologation angegeben verwendet, die dort angebrachten Ringe zur Schmutzabweisung aber bearbeitet, um einen Reibungseffekt an dieser Stelle zu vermeiden.

Damit entsprach das betroffene Radlager nicht mehr den Vorgaben der Homologation, was die Sportkommissare nach einer gründlichen Überprüfung - unter anderem von einem Institut der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt - zu einer Disqualifikation veranlasste.
GRT-Teamchef Grasser berief sich hingegen auf eine Klarstellung zum Sportlichen Reglement, aus der hervorgehe, dass das Radlager freigestellt sei. Diese stammt allerdings aus dem Jahr 2024, sei laut Ansicht des Österreichers aber nach wie vor gültig gewesen, weil sie im internen Download-Center herunterladbar sei. GRT kündigte nach der Disqualifikation eine Berufung gegen den Wertungsausschluss an und legte diese fristgerecht sowie schriftlich bis zum 04. September ein.
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