An der Superlizenz wird ein mögliches Comeback also garantiert nicht scheitern., Foto: Sutton
An der Superlizenz wird ein mögliches Comeback also garantiert nicht scheitern., Foto: Sutton

Je mehr über das potenzielle Comeback von Michael Schumacher bei Mercedes in der Formel 1 diskutiert und geschrieben wird, desto mehr Fragen türmen sich auf. Eine stellte unser Motorsport-Magazin.com Leser "Duak007": "Hat Schumacher überhaupt eine Superlizenz?" fragte er. "Er sollte ja eine bekommen als Massa-Ersatzfahrer, weil er unter Berücksichtigung des Artikels 5.1.2a des Internationalen Sport-Codes innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 15 FIA Rennen gefahren ist. Doch seine letzte Formel 1 Saison 2006 ist mit der Saison 2010 doch schon mehr als 3 Jahre her... Wie will man also dann die Sondergenehmigung dafür geben?"

Die Antwort ist einfach: Momentan besitzt Michael Schumacher keine Superlizenz und kann sie über diesen Passus auch nicht erhalten - diese Variante war allerdings auch nur beim Comebackversuch während der vergangenen Saison von Bedeutung, weil während des Jahres ein striktes Testverbot herrschte und Schumacher somit nicht die notwendigen 300 Kilometer in einem F1-Auto abspulen konnte, die ja schon bei jüngeren, unerfahrenen und - mit Verlaub - schlechteren Fahrern für die Erteilung einer Superlizenz ausreichten.

Wege zur Superlizenz

Gemäß Artikel 4 des Sportlichen Reglements müssen alle Teilnehmer der Formel 1 Weltmeisterschaft eine Superlizenz besitzen. Diese wird über die Nationale Sporthoheit bei der FIA beantragt. Artikel 5 des Anhangs L zum International Sporting Code regelt, welche Qualifikationen notwendig sind, um eine Superlizenz zu erhalten. Dazu gehören fünf Formel-1-Rennen im vergangenen Jahr, 15 Rennen in den letzten drei Jahren oder sportliche Erfolge in Nachwuchsserien (etwa eine Top-3-Platzierung in der Formula Nippon, Formel 2, GP2 oder der IRL, ein Meistertitel in der Renault World Series oder einer Formel 3-Serie).

Unter Artikel 5 f) wird zudem eine Ausnahmeregelung beschrieben, sollte die FIA zu dem Urteil kommen, dass der betroffene Fahrer "eine herausragende Fähigkeit in einem Formelrennwagen" bewiesen und keine Chance gehabt haben, sich unter den sonstigen Voraussetzungen zu qualifizieren. Bei einem siebenfachen Formel-1-Weltmeister sollte das kein Problem sein. Die zusätzlich geforderten 300 km im Rennspeed in einem aktuellen Formel-1-Auto verteilt auf maximal zwei Tage wären ab der Saisonvorbereitung im Februar ohnehin abgehakt. Außerdem fügte die FIA in der neuesten Fassung vom 9. November einen Absatz hinzu, welcher der Safety Commission und dem FIA-Weltrat erlaubt, eine Superlizenz an "Personen auszusprechen, die nach Ansicht des Rats den Gedanken des Qualifikationsprozesses erfüllen". An der Superlizenz wird ein mögliches Comeback also garantiert nicht scheitern.