Keine Strafe für Sebastian Vettel nach dem Qualifying der Formel 1 in Monza 2019! Der Ferrari-Pilot darf seinen vierten Platz in der Startaufstellung für das Rennen in Italien am morgigen Sonntag behalten. Das urteilten die Stewards nach Anhörung Vettels, eines Teamvertreters und Studiums diverser Video-Beweise.

Vorgeworfen wurde Vettel - anders als Carlos Sainz, Nico Hülkenberg und Lance Stroll, gegen die Verfahren wegen Bummelns eingeleitet wurden (alle erhielten eine Verwarnung) - ein Verstoß gegen die Track Limits auf dem Autodromo Nazionale di Monza. Genauer gesagt in der dazu besonders einladenden Schlusskurve Parabolica.

Hier lassen sich die Fahrer besonders gerne weit hinaustragen, um maximalen Schwung mit auf die lange Start-Ziel-Gerade mitzunehmen. Genau deshalb überwacht die FIA hier ganz genau, wer mit allen vier Reifen über die weiße Linie am Kurvenausgang fährt.

Um 15:56 Uhr soll das Vettel passiert sein. Das hätten einige Kameraeinstellung nahegelegt, so die Stewards. Doch warum dann der Freispruch?

"Andere Einstellungen schienen aber zu zeigen, dass Teile eines Vorderrads (von oben betrachtet) noch auf der weißen Linie gewesen sein könnte. Das schafft ein Element des Zweifels, das als bedeutend genug bewertet wurde, um dem fraglichen Fahrer den "Vorteil des Zweifels" zu geben", so die Stewards in ihrer Begründung.

Heißt im Klartext: In dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Relativ ähnlich kam auch der zweite Formel-1-Pilot davon. Nico Hülkenberg konnte in einer weiteren Causa neben der eingangs genannten allerdings keine Absicht nachgewiesen werden, Vettel kein Vergehen.