Im Zuge der kürzlich bekannt gewordenen "Paradise Papers", die steuerrechtlich nebulöse Praktiken bekannter Großfirmen und Personen offenlegen, ist nun auch der Name Lewis Hamilton aufgetaucht. Der Formel-1-Weltmeister soll beim Kauf seines Privatjets Bombardier Challenger 605 im Jahr 2013 mit Hilfe diverser Briefkastenfirmen auf fragwürdige Weise die komplette Mehrwertsteuer gespart haben. Das berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung.

Für 20,3 Millionen Euro kaufte Hamilton 2013 sein Flugzeug in Kanada und führte es über die Isle of Man - eine kleine Insel zwischen England und der irischen Insel - in die Europäische Union ein. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent hätte Hamilton einen Betrag von 4,06 Millionen Euro zahlen müssen.

Die Isle of Man gilt jedoch als beliebte Steueroase. So besteht zwar ein Zollabkommen mit Großbritannien, so dass jede Ware, die dort erstmals europäischen Boden berührt, auch als in die EU importiert gilt. Versteuert aber wird nach den Regeln der Isle of Man. Und diese erlauben eine komplette Steuerbefreiung bei Flugzeugen, wenn diese ausschließlich geschäftlich genutzt werden.

Geflecht mehrerer Briefkastenfirmen

Und hier wird es kompliziert. Um die Behörden davon zu überzeugen, soll Hamilton mit Hilfe der Anwaltskanzlei Appleby von einem Geflecht gleich mehrerer Briefkastenfirmen profitiert haben. Eine dieser Firmen muss auf der Isle of Man registriert sein, Appleby gründete für Hamilton in diesem Fall die "Stealth (IOM) Limited".

Diese Firma - so das System - least das Flugzeug von einer anderen Briefkastenfirma. "Stealth (IOM) Limited" wiederum verleast das Flugzeug an ein Luftfahrtunternehmen, das die Flüge durchführt und die Crews bereitstellt. Von diesem Unternehmen chartert Hamilton oder eine weitere Briefkastenfirma dann den Jet. Laut SZ gibt es aktuell 262 solcher Firmen auf der Isle of Man, zwischen 2011 und 2017 wurden 231 von ihnen tatsächlich komplett von der Steuer befreit.

Der Haken an der Sache: Damit Hamilton nur als Geschäftskunde gilt, müsste das Flugzeug auch an andere Kunden vermietet werden. Zudem dürfe Hamilton nur Dienstreisen damit bestreiten. Weitere Kunden aber ließen sich nicht finden, und Hamiltons Anwälte gaben laut SZ bereits zu, dass der Brite auch Privatreisen durchführte, so etwa 2017 auf die griechische Insel Mykonos.

Es geht um 1,35 Millionen Euro

Aus den vorliegenden Leasingverträgen gehe zudem hervor, dass Hamilton das Flugzeug für 80 Stunden pro Monat selbst nutzt, seine Firma für 160 Stunden. Macht einen Anteil von 33 Prozent. Dieses Drittel hätte also versteuert werden müssen. Von 4,06 Millionen Euro Mehrwertsteuer macht das einen Fehlbetrag von 1,35 Millionen Euro.

"Wenn es privaten Nutzen gab, ist das Steuerhinterziehung", sagte Rita de la Feria, Steuerrechtsprofessorin an der Universität Leeds. "Lewis Hamilton hätte für jeden privaten Flug Mehrwertsteuer zahlen müssen", stellt sie klar. Hamiltons Anwälte aber weisen die Vorwürfe zurück und betonen, dass die Flugzeugstruktur gesetzeskonform ist. Zudem bestreiten sie jeglichen Steuervorteil, der durch die Einfuhr über die Isle of Man entstanden sein soll.