In Hockenheim brummte die Rennleitung Sebastian Vettel im Anschluss an sein Heimrennen eine Zeitstrafe von 20 Sekunden auf. Der Deutsche fiel im Endklassement somit von P2 auf den fünften Rang zurück. Grund war ein kontroverses Überholmanöver gegen Jenson Button in der vorletzten Rennrunde. Dabei war der Red-Bull-Pilot am Ausgang der Spitzekehre am Briten vorbeigegangen, befand sich während der Aktion jedoch klar neben der Strecke und mit allen vier Rädern in der Auslaufzone. Die Sportkommissare sahen es anschließend als erwiesen an, dass Vettel durch seine Linienwahl einen Vorteil gehabt hätte.

Verfeinerte Linie klargestellt

Da er voll durchbeschleunigte, kam er vor Konkurrent Button zurück auf die Strecke. Weil er die auf unlautere Art und Weise gewonnene Position anschließend nicht zurückgab, setzte es die Strafe. Anschließend kam Kritik an der Entscheidung auf, hatte die FIA einen ähnlichen Vorfall zwischen Lewis Hamilton und Nico Rosberg zu Jahresbeginn in Bahrain doch ganz anders bewertet und beide Streithähne straffrei davonkommen lassen. Um mit den Gerüchten über eine mögliche Benachteiligung Vettels auszuräumen, stellte der Weltverband nun noch einmal anschaulich dar, wie es zur Straffindung gekommen sei und dass Vettel sich spätestens nach einer Regelerklärung im Rahmen des Großen Preises von Großbritannien, hätte anders verhalten müssen.

Bereits im Vorfeld des neunten Saisonlaufs in Silverstone hatte Renndirektor Charlie Whiting allen Teams ein Schriftstück zukommen lassen, indem die Stewards abermals detailliert erläuterten, inwieweit Piloten ihre Linie in einem Duell verteidigen dürften. Das Statement wurde als Klärung der Zweikampfregeln betrachtet. Auch wurde erklärt, dass kein Fahrer die Strecke verlassen und dabei eine Vorteilnahme erzielen dürfe - zusätzlich wurde angegeben, dass es in besonderen Einzelfällen im Ermessen der Regelwächter liege, die Situation dementsprechend zu beurteilen und zu überprüfen, bis zu welchem Grad ein Pilot profitiert hätte.

"Jeder Fahrer, der die Strecke verlässt, darf (so sein Auto danach weiterhin in regelkonformem Zustand ist) auf die Strecke zurückfahren, jedoch nur, ohne sich dabei einen irgendwie gearteten Vorteil zu verschaffen", heißt es in dem Statement. Ein Zusatz besagt: "Zwar steht die Auslegung wie erklärt fest und kein Fahrer darf durch das Verlassen der Strecke einen Vorteil erzielen - dennoch sind die Stewards dazu angehalten, in Fällen, die nicht eindeutig sind, ihr persönliches Ermessen miteinfließen zu lassen und zu klären, ob ein Fahrer direkt oder indirekt einen Vorteil erwirkt hat."