Der nächste Schritt ist vollbracht. Die Formel-1-Teams haben sich am Freitag auf eine Budgetobergrenze von 145 Millionen Dollar (ca. 133 Millionen Euro) geeinigt. Außerdem wurden Regeln zur zusätzlichen Limitierung der Fahrzeugentwicklung genehmigt, die den kleineren Teams helfen sollen, den Abstand möglichst gering zu halten.

Die Budgetobergrenze von 145 Millionen Dollar ist für die Saison 2021 geplant, in den zwei darauffolgenden Jahren soll die Budgetlimitierung jeweils um weitere fünf Millionen verschärft werden. 2022 müssen die Teams also mit einem Budget von 140 Milllionen Dollar (ca. 128 Millionen Euro) operieren, ab 2023 mit 135 Millionen Dollar (ca. 124 Millionen Euro).Eine Änderung an diesen Beträgen kann allerdings auch durch neue Rennen kommen. Für jeden zusätzlichen Grand Prix erhöht sich die Budgetgrenze um eine weitere Million Dollar.

Ausgenommen von diesen Beschränkungen sind allerdings weiterhin einige Kostenpunkte. So fließen etwa die Fahrergehälter, die Gehälter der drei bestverdienenden Angestellten und die Marketingaufwände nicht in das limitierte Budget ein.

Weniger Entwicklungszeit für Topteams

Die zweite Regeländerung, die von den Teams durchgewunken wurde, ist die Entwicklungsbeschränkung. Dafür wird eine Zahl an Arbeitsstunden festgesetzt, die je nach WM-Platzierung für die Entwicklung des Wagens von 2022 eingesetzt werden, darf. Das Weltmeister-Team von 2021 muss mit 90 Prozent dieser Stunden auskommen. Je in Schritten von 2,5 Prozent dürfen die dahinterliegenden Teams mehr arbeiten. Die Mannschaft, welche die WM auf der letzten Position abschließt, kann 112,5 Prozent der vorgegebenen Arbeitsstunden aufwenden. Eine ähnliche Beschränkung gilt auch bei der Nutzung des Windkanals bei der die Weltmeister nur 70 Prozent einer vorgegebenen Stundenzahl nutzen dürfen, während das Schusslicht 115 Stunden bekommt.

Offiziell abgesegnet sind die Regeln damit allerdings noch nicht. Der FIA-Weltrat muss den Änderungen noch zustimmen. Die nächste Sitzung des Weltrates findet im Juni statt. Doch die Regeländerungen könnten auch bereits zuvor in einer Online-Abstimmung genehmigt werden.