Das Landgericht Köln hat eine Klage von Corinna Schumacher am Mittwoch abgelehnt. Die Ehefrau von Michael Schumacher hatte gegen das ZDF und die taz geklagt und wollte den Medien verbieten, Fotos zu veröffentlichen, die sie auf dem Weg zur Klinik in Grenoble zeigen, in der Schumacher nach seinem Skiunfall lange Zeit im Koma lag.

Das Landgericht erklärte in der Begründung, dass es den beiden Medien in ihrer Berichterstattung darum ging, das Verhalten anderer Medien zu kritisieren und dass sie zu diesem Zweck - und nicht allein zur Befriedigung von Neugier und zur Unterhaltung der Leser - die Fotos veröffentlicht hätten. Die Berichterstattung leiste "vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht", heißt es in der Urteilsbegründung. Zudem sei der Medienrummel um die Besuche Schumachers in der Klinik ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung.

Charakter der Berichterstattung macht den Unterschied

Zuvor hatten das Landgericht Köln sowie andere Gerichte diversen Medien die Veröffentlichung der Fotos untersagt. Der Unterschied zu taz und ZDF war, dass der Charakter der Berichte als unterhaltend angesehen wurde und ein Eingriff in die Privatsphäre Schumachers damit nicht gerechtfertigt war. Im Fall von ZDF und taz komme dem Bild dagegen ein eigener Informationswert zu, heißt es seitens des Gerichts.

"Dieses Bild illustriert die Lage vor dem Krankenhaus (...). Es zeigt, wie sich die Klägerin (Corinna Schumacher) durch mehrere Fotografen hindurchdrängeln muss, um ihren Mann im Krankenhaus besuchen zu können. Sie kommt, wie es auch die Bildunterschrift darstellt, "kaum durch zu ihrem Mann". Diese Belagerung des Krankenhauses durch Journalisten (...) wird dem Leser durch das Bild plastisch vermittelt und setzt ihn damit besser als eine reine Wortberichterstattung dies könnte in die Lage, den Hintergrund der Kritik zu erfassen und sich seine eigene Meinung zu bilden", so das Statement des Gerichts.

Schumachers Anwalt hatte argumentiert, dass es nicht nötig war, das Bild zu veröffentlichen, um Kritik am Verhalten der Medien zu üben und bezeichnete die Kritik an sich zudem als 'Feigenblatt'.