Das ging schneller als erwartet: Den Fall des von Rowe-BMW eingelegten Protests nach dem 24h-Rennen Nürburgring verhandelt das Berufungsgericht des Deutschen Motor Sport Bundes (DMSB) bereits am 10. Juli 2024. Informationen von Motorsport-Magazin.com hat ein DMSB-Sprecher bestätigt.

Hatten Fahrerlager-Kenner zunächst mit einer deutlich späteren Terminierung der Verhandlung in Frankfurt gerechnet, konnten sich alle beteiligten Parteien auf den Termin im Juli einigen. Am Mittwoch, 10. Juli soll vor dem DMSB-Berufungsgericht definitiv eine Entscheidung im 'Fall Rowe' fallen, nachdem das BMW-Kundenteam gegen einen zuvor abgewiesenen Protest der Sportkommissare fristgerecht und ordentlich in Berufung gegangen war.

Ergebnis der 24h Nürburgring 2024 bleibt vorläufig

Bis zur endgültigen Klärung bleibt das Ergebnis der 52. Auflage des 24-Stunden-Rennen mit dem Sieg des #16 Scherer-Audi vorläufig. Motorsport-Experten bleiben uneinig, wie die äußerst komplexe Flaggenregel-Angelegenheit rund um das Rennende der 24h Nürburgring von unabhängigen Richtern betrachtet wird. Der Ausgang könnte das Ergebnis theoretisch sogar auf den Kopf stellen, als sicher gilt aber eine Anpassung des Sportlichen Reglements für die Zukunft. Der Worst Case: Das Rennen könnte ohne Wertung und damit ohne Sieger und Platzierte praktisch annulliert werden.

Nach Ansicht des BMW-Kundenteams Rowe Racing sei das mit nur 50 Runden kürzeste Rennen in der Geschichte des Nordschleifen-Klassikers nicht regelgerecht beendet worden. Durch die dadurch nicht vorgenommene Einberechnung der Mindestboxenstandzeiten sei das Ergebnis zum Nachteil der Mannschaft aus St. Ingbert ausgefallen. Was es genau mit dieser Flaggen-Thematik auf sich hat, haben wir in diesem Artikel erklärt:

Rowe: "Geht nicht darum, dass wir anderen Teams Erfolg nicht gönnen"

Einen nach Rennende eingelegten Protest von Rowe-BMW rund um Teamchef Hans-Peter Naundorf hatten die Sportkommissare abgewiesen. In seinem Protestschreiben gegen die Wertung des Ergebnisses führte Rowe an, dass das Rennen um 15:05 Uhr "unterbrochen" worden sei. Das geschieht üblicherweise mit einer roten, und nicht mit einer schwarz-weiß karierten Flagge. In diesem Fall greifen unterschiedliche Regeln für die weiteren Abläufe und das Klassement, wie auch gesehen am Samstag mit der Rot-Unterbrechung um 23:22 Uhr.

Die Sportkommissare vor Ort urteilten allerdings, dass diese Begrifflichkeit nicht korrekt sei. Stattdessen sei das Rennen zu dieser Zeit "beendet" worden. Außerdem merkten die Stewards an, dass Rowe Racing "keinen Nachteil" dadurch erlitten habe, dass die "karierte Flagge zu früh gezeigt" wurde. Und weiter: "Egal, ob das vorzeitige Schwenken der karierten Flagge als Fehler betrachtet wird oder nicht, ist die Reihenfolge des Vorbeifahrens zu diesem Zeitpunkt entscheidend." Deshalb sei der Protest von Rowe Racing unbegründet.

Rowe sieht das anders und will vor dem Berufungsgericht für Klarheit sorgen - und dabei möglicherweise den Gesamtsieg nachträglich am Grünen Tisch erlangen. "Ich möchte ganz klar betonen, dass es bei unserer Entscheidung, vor das Berufungsgericht des DMSB zu ziehen, nicht darum geht, dass wir anderen Teams ihren Erfolg nicht gönnen", so Teamchef Naundorf. "Wir haben das Anliegen, dass die zum Teil sehr komplexen Regularien in unserem Sport verlässlich und korrekt angewendet werden und sich alle Teilnehmer darauf verlassen können."

24h Nürburgring 2024: Zusammenfassung und Highlights vom Rennen (09:41 Min.)

Auch Ferrari und Porsche prozessieren vor Gericht

Der 'Fall Rowe' ist derzeit im internationalen Spitzen-Motorsport eine von mehreren Angelegenheiten, die Gerichte beschäftigen. In der Langstrecken-Weltmeisterschaft WEC ist Ferrari vors Internationale Berufungsgericht gezogen. Die frischgebackenen Le-Mans-Sieger haben gegen einen abgelehnten Protest nach dem WEC-Rennen in Spa-Francorchamps (11. Mai) Berufung eingelegt. Die Verhandlung soll nach Informationen von Motorsport-Magazin.com im September stattfinden. In diesem Fall geht es - anders als am Nürburgring - um die Verlängerung des WEC-Rennens.

Noch weiter zurück reicht der aktuell laufende Fall rund um das Porsche-Werksteam in der Formel E. Ein am 17. April in Misano erfolgter Wertungsausschluss gegen Antonio Felix da Costa beschäftigt die Anwälte bis heute. Die Anhörung vor dem Internationalen Berufungsgericht im Pariser Hauptquartier der FIA am 07. Juni brachte überraschenderweise noch kein Ergebnis. Es wird auf eine Entscheidung vor dem vorletzten Rennwochenende in Portland (29.-30. Juni) gehofft.