Vor der Premiere auf dem spanischen Stadtkurs Madring liegt Audi mit 16 Punkten auf Rang acht der Konstrukteurswertung. Allerdings könnte noch ein weiterer Zähler hinzukommen, falls Audi seine Absicht zur Berufung aufrechterhält. Die entsprechende 96-Stunden-Frist endet am Donnerstag, den 10. September. Formel 1-Experte Christian Danner geht jedoch davon aus, dass Audi den Einspruch zurückziehen wird: "Audi hat sich Zeit gekauft, aber ich glaube nicht, dass sie das weiter verfolgen werden. Es geht am Ende nur um einen einzigen Punkt für Gabriel Bortoleto."
Kurz zum Hintergrund: Audi vertritt die Auffassung, dass Racing-Bulls-Pilot Yuki Tsunoda nachträglich mit einer Zehn-Sekunden-Strafe belegt werden müsste. Eine solche Strafe würde das Audi-Duo Gabriel Bortoleto und Nico Hülkenberg beim Italien GP auf die Ränge 10 und 11 spülen. Beim Neustart in Monza war Tsunoda kurzzeitig verwirrt bezüglich seiner Startposition. Obwohl er sich noch während der Aufwärmrunde bei seinem Renningenieur über den Funk vergewisserte und P14 genannt bekam, ordnete er sich dennoch links ein. Erst als er schon fast auf P15 stand, realisierte er seinen Fehler, riss das Lenkrad nach rechts und stellte sich schief in seine P14-Startbox.
Warum wurde Yuki Tsunoda für den Start-Fauxpas freigesprochen? Die Erklärung gibt's hier ausführlich:
Christian Danner kommentierte die Szene gewohnt gewitzt: "Das war eine Slapstick-Einlage von unserem allseits bekannten Spezialisten Yuki Tsunoda. Er fragt über Funk, wo er starten muss, bekommt klar 'Position 14' gesagt – und fährt trotzdem auf die falsche Position." Tsunodas schiefe Position in der Startaufstellung veranlasste Rennleiter Rui Marques den Startprozess abzubrechen und eine zusätzliche Formationsrunde anzuordnen. Für Danner die einzig richtige Entscheidung. "Rui hat da gut reagiert und alles richtig gemacht. [...] Es war für ihn nicht ersichtlich, warum Tsunoda so schief steht und ob ein technisches Problem vorliegt. Um niemanden zu gefährden, hat er richtigerweise abgebrochen."
Gegenstand der Debatte ist Artikel B5.9.4 des Sportlichen Reglements: Dieser besagt, dass ein Fahrer, der den Abbruch eines Startvorgangs verursacht, das Rennen aus der Boxengasse aufnehmen muss. Da Yuki Tsunoda dies nicht tat, hätte er laut Audi mit einer Stop-and-Go-Strafe belegt werden müssen. "Und jetzt sagt Audi das geht nicht, das war falsch", so Danner. Die Stewards untersuchten den Vorfall nach dem Rennen, sprachen Tsunoda jedoch frei – und damit ist der Fall für Danner abgeschlossen. Es bleibt zu hoffen, dass der Tsunoda-Fall nicht zu einem Monaco 2.0. ausartet.
F1-Experte über Briatore: Früher wäre er rausgeworfen worden
In Monza veröffentlichte das Internationale Berufungsgericht der FIA (International Court of Appeal) zudem sein Urteil im Verfahren von McLaren und Red Bull bezüglich der Boxengassen-Farce von Monaco. Das Gericht setzte das ursprüngliche Rennergebnis wieder ein. Für Danner hätte es gar nicht erst so weit kommen dürfen. Dass die Messwerte in Monaco ungenau waren, sei "dumm gelaufen". "Ich habe mir von Anfang an gedacht, das kann nicht sein. Es ist ja nicht so kompliziert: Jemand hat die falsche Ziffer in das Streckenprotokoll Einfahrt Boxengasse eingetragen. Und dann kann ich nicht dem einen sagen, okay, bei dir machen wir es so und dem anderen sagen, bei dir ist es irgendwie anders", sagte Danner.
Die Aussagen von Briatore und die Reaktion von McLaren-Teamchef Andrea Stella auf diese Angriffe könnt ihr hier nachlesen:
Viel schärfer kritisiert Danner das Auftreten von Alpine-Berater Flavio Briatore. Dieser hatte in der offiziellen FIA-Pressekonferenz in Monza einem der Richter Befangenheit zugunsten von McLaren unterstellt. Die FIA wies die Anschuldigungen umgehend in einer offiziellen Stellungnahme zurück und betonte die Unabhängigkeit und Integrität des Gerichts. Danner ist überzeugt, dass Briatore heute noch glimpflich davonkam: "Unter dem ehemaligen FIA-Präsidenten Max Mosley [1993 – 2009; Anm. der Red.] hätte das keine zwei Stunden gedauert - und Flavio hätte kein F1-Ticket mehr gehabt oder das Fahrerlager betreten dürfen."



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