Gute und schlechte Nachrichten für den Nürburgring: Nach einer eingehenden Prüfung ist die Europäische Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die öffentlichen Fördermaßnahmen für den Nürburgring nach EU-Recht unzulässig sind. Gleichzeitig hat die EU-Kommission das umstrittene Bieterverfahren beim Verkauf der Anlage als rechtens erachtet.

Der Nürburgring hatte über Jahre hinweg staatliche Finanzspritzen und Vergünstigungen von staatlichen Unternehmen erhalten. Insgesamt soll es sich um 1,278 Milliarden Euro handeln, von denen 500 Millionen Euro zurückgezahlt wurden. Somit bleiben 778 Millionen Euro, die der Nürburgring nach Ermessen der EU-Kommission unrechtmäßig erhalten hat.

Zum einen soll durch die EU-Beihilferechtsvorschriften ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern verhindert werden. Gleichzeitig soll der Steuerverschwendung ein Riegel vorgeschoben werden. Beihilfen sind zwar erlaubt, müssen aber an umfangreiche Bedingungen geknüpft werden. Eine solche Bedingung ist in der Regel eine radikale Umstrukturierung der Unternehmen, um sie "wieder auf Erfolgskurs zu bringen, statt sie künstlich über Wasser zu halten", wie der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquin Almunia in einem Statement erklärte.

EU-Kommission erkennt keine Umstrukturierungsmaßnahmen

Umstrukturierungsmaßnahmen gab es am Nürburgring aber nach Ansicht der Kommission nicht. Somit sieht Brüssel auch das Projekt Nürburgring 2009 nicht als solche Maßnahme an. "Die deutschen Behörden legten keinen Umstrukturierungsplan für die Nürburgring-Gesellschaften vor. Daher kann die Beihilfe nicht nach den EU-Vorschriften gerechtfertigt werden und muss im Einklang mit dem nationalen Insolvenzverfahren zurückgezahlt werden", heißt es in einer Pressemitteilung.

Die Achterbahn am Ring ist eher eine Geisterbahn, Foto: Nürburgring GmbH
Die Achterbahn am Ring ist eher eine Geisterbahn, Foto: Nürburgring GmbH

Zudem hatte Deutschland die Maßnahmen auch nicht zuvor bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet, was eigentlich nötig gewesen wäre. Was das für die Übernahme des Nürburgrings durch den Automobilzuliefer Capricom bedeutet, ist unklar. Fest steht jedoch, dass Capricom die geleisteten Subventionen nicht zurückzahlen muss.

Denn die Kommission stellte auch fest, dass das Verfahren "offen, transparent und diskriminierungsfrei" war und die Veräußerung zum Marktwert erfolgte. Heißt: Beim Verkauf wurden die Anlagen nicht zu einem Dumpingpreis veräußert, der durch Subventionen ermöglicht wurde. Deshalb kann der neue Eigentümer nicht für die die Rückzahlung der Beihilfen haftbar gemacht werden kann.

Allerdings scheint es auch ohne EU-Kommission Probleme beim Kauf des Nürburgrings zu geben. Wie die WirtschaftsWoche erfahren hat, soll es von der Deutschen Bank keine Finanzierungszusage mehr geben. Ob sich diese Tatsache durch den EU-Beschluss wieder ändert, ist unklar.