Das war ein teurer Schluck Wasser... Paul Di Resta und Daniel Juncadella kassierten nach dem Sonntagsrennen der DTM auf dem Lausitzring eine deftige Geldstrafe. Je 3.000 Euro müssen die beiden Mercedes-Piloten zahlen, weil sie gegen die Wiegevorschriften im Reglement verstießen. Konkret: Beide Fahrer hatten nach Rennende, aber vor dem obligatorischen Wiegen Wasser getrunken.

Ein klarer Regelverstoß, weil die Zunahme von Flüssigkeiten natürlich Einfluss auf das Gesamtgewicht hat. Mattias Ekström, der Norisring und eine Wasserflasche lassen grüßen...

"Nach den Qualifyings und den Wertungsläufen müssen sich alle platzierten Fahrer zur Feststellung ihres Gewichts sofort vom Parc fermé zum Wiegebereich begeben", lautet Artikel 26.15 des Sportlichen Reglements. "Fahrer und ihre persönliche Ausrüstung unterliegen bis zum Abschluss der Wiegung den Parc fermé-Bestimmungen."

Geldstrafe statt Disqualifikation

Glück für Juncadella und vor allem Di Resta: Die Rennleitung beließ es bei einer Geldstrafe mit der Begründung, dass die Gewichte von Fahrer und Fahrzeug deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestgewicht lagen.

Andernfalls hätte beiden Fahrern ein Ausschluss aus der Wertung gedroht. Das wäre vor allem für di Resta bitter gewesen, der das Rennen in der Lausitz auf dem vierten Platz beendet hat - nach einer großen Aufholjagd von der 15. Startposition. Juncadella verpasste unterdessen die Punkteränge als Zwölfter ohnehin.

Di Resta: Schwieriger als gedacht

"Schlussendlich war es ein guter Tag, der aber schwieriger ausfiel, als er hätte sein müssen", sagte Di Resta. "Ich hätte von Platz fünf starten müssen. So gesehen ist ein vierter Platz von Startposition 15 nicht schlecht. Das war gute Arbeit mit der Strategie und wir sind einen längeren Stint gefahren, als wir für möglich gehalten haben. Wir fahren konstant in die Punkte, aber hoffentlich haben wir bald etwas mehr Glück und erzielen dann ein noch besseres Ergebnis."

In Artikel 26 des Sportlichen Reglements der DTM heißt es: "Zu keinem Zeitpunkt einer Veranstaltung darf ein vorgeschriebenes Mindestgewicht unterschritten werden." Das Gesamtmindestgewicht beträgt 1.115,0 kg mit einer Toleranz von -2 kg.

Das Fahrer-Mindestgewicht setzt sich zusammen aus dem Fahrer, der persönlichen Ausrüstung des Fahrers, die sich zum Zeitpunkt der Anordnung der Wiegung im Fahrzeug befand sowie eventuell vorhandenem Fahrer-Differenzgewicht. Das Fahrer-Mindestgewicht beträgt 84 kg mit einer Toleranz von - 2 kg.