Das Berufungsgericht des DMSB hat entschieden: Die Disqualifikation von Tom Blomqvist beim zweiten Rennen der DTM auf dem Norisring bleibt bestehen. Dem Briten und seinem BMW Team RBM wurde vorgeworfen, ein elektronisches System verbaut zu haben, das nicht dem technischen Reglement entspricht und einen Einfluss auf die Fahreigenschaften hat. Da es seitens BMW jedoch keinerlei Bedenken an der Legalität des Systems gab, musste nun ein Berufungsgericht darüber entscheiden.

Blomqvist erreicht in Nürnberg Platz 16, Foto: BMW AG
Blomqvist erreicht in Nürnberg Platz 16, Foto: BMW AG

Am vergangenen Mittwoch musste sich BMW schließlich geschlagen geben: Die Richter des Berufungsgerichtes sahen es als erwiesen an, dass am BMW M4 DTM von Blomqvist ein aerodynamisch wirksames System genutzt wurde, dessen Einbau gegen mehrere Artikel des technischen Reglements verstößt, unter anderem auch gegen die Regelung des Artikels 2.14. Dieser besagt, dass eine vom Reglement grundsätzlich abgedeckte Maßnahme nicht in der Folge eine verbotene Maßnahme nach sich ziehen darf. Das von BMW genutzte Fahrerkühlsystem nahm jedoch auch Einfluss auf die Performance des Fahrzeugs.

"Darüber hinaus wurden in verschiedenen Bereichen des Systems Teile verwendet, die nicht mit der seit 28. Februar 2014 gültigen Homologation des BMW M4 DTM übereinstimmen", heißt es in einer Pressemitteilung des DMSB. "Das System sah vor, Luft im Bereich der hinteren Radhäuser ins Innere des Fahrzeugs zu führen, einen Teil der Luft zur Kühlung des Fahrersitzes zu nutzen und danach oberhalb des Diffusors ausströmen zu lassen."

Der Wertungsausschluss von Tom Blomqvist bleibt demnach bestehen. Glück im Unglück: Da der Schwede beim zweiten Rennen auf dem Norisring lediglich den 16. Rang erreicht hatte, hat die Entscheidung keinen Einfluss auf die aktuellen Punktestände in der DTM. Die nachfolgenden Fahrzeuge rücken in der Wertung des Rennens auf.