Anderthalb Wochen vor der Rückkehr der Formel 1 nach Österreich sorgen wieder einmal Proteste der Anwohner des Red Bull Rings für Aufregung. Während sich die ganze Alpenrepublik auf Hamilton, Vettel und Co. freut - nicht zuletzt wegen der wichtigen wirtschaftlichen Impulse für die Region rund um Spielberg -, haben zehn Anwohner aufgrund des vermeintlich zu hohen Lärms, den die Formel-1-Boliden erzeugen, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

So laut wie in den 80ern ist die Formel 1 heute nicht mehr, Foto: Sutton
So laut wie in den 80ern ist die Formel 1 heute nicht mehr, Foto: Sutton

Lorenz Riegler, der Anwalt der aufgebrachten Bürger, hegt Zweifel, dass sich der Große Preis von Österreich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegt. "Das lässt sich sicher anzweifeln, vor allem weil man aufgrund der europarechtlichen Vorgaben davon ausgehen muss, dass dieser Betrieb ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben darstellt", so Riegler.

Zwar ist der laufende Betrieb am Red Bull Ring durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt, allerdings sehe diese laut Riegler eine maximale Zuschauerzahl von 25.000 Besuchern pro Tag vor - an den drei Tagen des Rennwochenendes werden jedoch deutlich mehr Fans an die Rennstrecke pilgern.

Land Steiermark beruhigt

Des Weiteren erachten sowohl der Anwalt als auch die Umweltanwältin des Landes Steiermark das steirische Veranstaltungsgesetz für verfassungswidrig. Dieses sei eigens geändert worden, um den Grand Prix ermöglichen zu können, ohne dabei auf die Anwohner Rücksicht zu nehmen. "Hier wurde eine Novelle beschlossen, dass Nachbarn nicht mehr mit einzubeziehen sind und dass Emissionen, die vom Motorsport ausgehen, in jedem Umfang hinzunehmen sind. Diesbezüglich ist auch eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig", so Riegler.

Da es sich um laufende Verfahren handelt, wollten weder Red Bull noch der steirische Landeshauptmann Franz Voves eine Stellungnahme abgeben. Allerdings glaubt Bernhard Obermaier, Geschäftsführer der Spielberg Gesellschaft des Landes, dass sich das Rennen im Rahmen der vorhandenen Umweltverträglichkeitsgenehmigung bewegt und somit zulässig ist.

"Man hat im UVP-Bescheid ein flexibles Rahmenprogramm bewilligt im Bereich Lärm, aber auch im Bereich Zuschauer-Luftemissionen. Meines Wissens ist auch die Gesamtbelastung über das Jahr gleich, nur gibt es jetzt eben eine Konzentration auf ein Wochenende", erläuterte Obermaier. Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof wird für Herbst dieses Jahres erwartet.