Auch wenn der Formel-1-Zirkus weiterhin in die Eifel reist, ist die Zukunft des Nürburgrings noch lange nicht besiegelt. Derzeit sollen die Insolvenzverwalter bei der Europäischen Kommission dafür werben, dass der Ring nur im Paket mit den angrenzenden Hotels und dem Freizeitpark verkauft werden soll. Die Alternative, die Sportstätte und die sportfremden Anlagen getrennt voneinander zu verkaufen, soll laut den Insolvenzverwaltern nicht möglich sein.

Diese Haltung kritisiert der Verein "Ja zum Nürburgring" heftig. "Dies ist nicht akzeptabel", erklärte Otto Flimm, ehemaliger Präsident des ADAC und Vorsitzender des Vereins "Ja zum Nürburgring". "Die Sportstätte des Nürburgrings ist ein öffentliches Gut, dessen Gemeinwohlbindung im Gegensatz zu den Hotellerie- und Freizeitaktivitäten unbedingt sicherzustellen ist." Der Verein vermutet hinter dem gebündelten Verkauf das Bestreben, Gewinne zu maximieren und geht davon aus, dass die Insolvenzverwalter ihr Vorhaben damit begründen, dass nur ein einzelner Besitzer von Ring und Hotel-/Freizeitanlagen die Auslastung letzterer sichern könne.

Für den Verein "Ja zum Nürburgring" steht jedoch der Nürburgring als Sportstätte mit großer Bedeutung für die Region und den Breitensport im Fokus. Daher wollen sie den Fortbestand der mit rechtswidrigen Beihilfen errichteten Hotel- und Freizeiteinrichtungen nicht auf Kosten des Rings gesichert sehen. Zudem bestünde keine Möglichkeit mehr "die Sportstätte als gesonderte, privilegierungsfähige Einheit beihilfenrechtlich zu betrachten", erklärte der Verein. "Genau dieses Erfordernis muss aber der Europäischen Kommission verdeutlicht werden", forderte Flimm. "Es geht nicht um eine Rennstrecke als Anhängsel neu errichteter Hotel- und Freizeitanlagen, sondern um ein 85-jähriges Sportkulturgut, das dem Breitensport auch zukünftig gewidmet sein muss", stellte er klar.

Der Verein befürchtet zudem, dass die Zugänglichkeit des Nürburgrings für die Öffentlichkeit durch hohe Preise eingeschränkt werden könnte, sollte er im Paket mit den Hotels und Freizeitanlagen verkauft werden.