Für die aktuell laufende Saison und darüber hinaus wurden heute in Donington durch die Vertreter von Dorna, IRTA, MSMA und Rennleitung umfangreiche Regeländerungen beschlossen. Zum einen wurde der Begriff "Saison" genauer erläutert.

Eine Saison beginnt nun 14 Tage vor dem ersten Rennen des Jahres und endet zwei Tage nach dem letzten Rennen. Start- und End-Tage sind inklusive. Der "Winter" wurde als diejenige Zeit definiert, die ab vier Tagen nach dem letzten Rennen beginnt und 15 Tage vor dem ersten Lauf der neuen Saison endet. Als Pause wird diejenige Zeit bezeichnet, die mindestens zwei aufeinanderfolgende Wochenenden ohne Rennen beinhaltet. Auch in diesen Pausen ist das Trainieren für mit Verträgen versehene Fahrer auf Streckenverboten, die sich im Grand Prix-Kalender stehen.

Spätestens bis zum 31. Januar muss die Grand Prix Commission zwei Rennstrecken für Testzwecke festlegen. Diese Tests dürfen maximal einen Tag lang dauern. Der dritte gestattete Test während der Saison findet unmittelbar nach dem letzten Rennen der Saison auf der Strecke des letzten Rennens statt und darf zwei Tage dauern. Jede weitere Aktivität darf von der Rennleitung unter Umständen genehmigt werden.

In der Zeit zwische dem 1. Dezember des einen und dem 31. Januar des folgenden Jahres herrscht Testverbot. Die jeweiligen Datums sind inklusive. Außerdem muss der Winter-Testplan von der Grand Prix Commision abgenommen und erlaubt werden.

Test-Fahrer dürfen weiter ihre Runden drehen, müssen dabei aber beachten, dass pro Hersteller maximal 240 Reifen pro Kalenderjahr verbraten werden dürfen und dass diese vom Einheitsreifen-Lieferanten der MotoGP kommen müssen. Die Testfahrer dürfen auf allen Strecken trainieren, allerdings erst, wenn der Meisterschaftslauf auf jener Piste schon ausgetragen wurde.

Als Vertragsfahrer zählt ein Pilot, wenn er an neun oder mehr Meisterschaftsläufen innerhalb einer Saison teilgenommen hat. Ein "Rookie" ist ein Pilot, der von einem Team für die gesamte Saison als Pilot genannt wird, und nicht unter den vorhergehenden Satz fällt. In diesem Zusammenhang wird auch erklärt, dass die 500cc-Klasse und die MotoGP ebenso wie die 250cc-Klasse und die Moto2 jeweils gleich sind.

Dass ab inklusive dem Rennen in Brünn bis zum Lauf in Valencia, insgesamt sind das sieben Rennen, nur noch maximal fünf Motoren pro Fahrer eingesetzt werden dürfen, ist bekannt. Sollte ein Pilot allerdings durch einen Ersatzfahrer oder ähnliches ausgetauscht werden, so ist der neue Pilot bezüglich der Motorenregelung weiterhin der alte Fahrer. Heißt, wenn Gabor Talmacsi in Brünn zwei Motoren brauchen würde und ab dem Rennen von Indianapolis wieder durch Yuki Takahashi ersetzt werden sollte, dann hätte der Japaner nur noch drei Motoren für den Rest der Saison zur Verfügung.

Sollte ein Pilot aus irgend einem Grund einen weiteren Motor benötigen, so muss dieser vom technischen Obmann abgenommen werden und die Rennleitung verhängt eine Strafe. Der kaputte Motor wird aus der Wertung genommen. Sollte dieser allerdings wieder zum Einsatz kommen, dann zählt er als neuer Motor und es wird dieselbe Strafe wie zuvor noch ein Mal verhängt. Alle Motoren werden vor dem Verlassen der Rennstrecke verplombt, sodass sie zwischen den Rennen nicht zum Einsatz kommen können. Sollten diese Verplombungen beschädigt sein, wird der Motor beim nächsten Rennen als ein neuer behandelt.