Gabriele Mini konnte sich beim ersten Qualifying der Formel-3-Saison 2023 durchsetzen. Der Italiener erzielte eine Rundenzeit von 1.45,055 Minuten und sicherte sich somit die Pole Position für die Startaufstellung im Hauptrennen am Sonntag. Sophia Flörsch muss sich mit Startplatz 24 zufriedengeben.

Bei rund 36 Grad Celsius Streckentemperatur ging das erste Qualifying der Formel-3-Saison 2023 über die Bühne. Während Mini schon früh die Führung übernahm, wurde die Qualifikation von zahlreichen Track-Limit-Vergehen begleitet. Nikita Bedrins Zeit wurde bereits zu Beginn der Session gestrichen. Der Russe überschritt die Tracklimits in Kurve 4. Gabriel Bortoleto erwischte es kurze Zeit später ebenfalls, nachdem er vermeintlich die erste Position übernommen hatte.

Zur Halbzeit führte Gabriele Mini die Tabelle mit 1.47,844 Minuten an, dicht gefolgt von Rookie Sebastian Montoya. Die Deutsche Sophia Flörsch komplettierte vorerst die Top 10. Dann wurde das Feld noch einmal durchgemischt: Collet konnte die Bestzeit mit 1.47,670 Minuten zwar kurzzeitig knacken, Mini legte jedoch noch einmal mit einer Bestzeit nach. Bortoleto verbremste sich in Kurve 10 und konnte somit erneut keine optimale Zeit setzen.

Mini startete somit mit der Bestzeit in den Qualifying-Showdown und brachte nach seiner letzten Runde erneut 1.47,055 Minuten aufs Tableau - eine Zeit, die niemand mehr unterbieten konnte. Bortoleto versuchte nach seinem Verbremser noch einmal Schadensbegrenzung zu betreiben, jedoch nur mit minimalem Erfolg. Der Brasilianer musste sich im Kampf um die Pole geschlagen geben und belegt somit den zweiten Startplatz im Hauptrennen. Dicht gefolgt von Rookie Gregoire Saucy auf der dritten Startposition.

Das Ergebnis: Oliver Goethe holte sich P4 vor Hugh Barter. Die Top 10 wurden von Kaylen Frederick, Leonardo Fornaroli, Dino Beganovic, Paul Aron und Zak O'Sullivan komplettiert. Pepe Marti und Caio Collet teilen sich gemäß der Reverse-Grid-Regel im Sprintrennen am Samstag die erste Startreihe. Sophia Flörsch belegt am Ende nur Platz 24.