Am 11. Dezember traf sich in Monaco der Kongress des Internationalen Bewährungsgerichtshofes der FIA und beschloss dabei ein neues System zur Nominierung von Richtern für Berufungsanhörungen in der Formel 1. In Abstimmung mit der FIA und den Teams wurde beschlossen, Richter hinzu zu wählen, die von den Formel-1-Teams vorgeschlagen wurden. Sie sollen dann mit über die Formel-1-relevanten Anhörungen entscheiden. Anwesend werden bei diesen Anhörungen auch die existierenden Mitglieder des Berufungsgerichts sein und die regulären Berufungsrichter werden sich in der Mehrheit befinden.

Als Grund für diese Maßnahme gab die FIA an, dem bestehenden Wissen und der Fachkenntnis noch etwas hinzufügen zu wollen, damit eine breitere Beteiligung an der Arbeit des Berufungsgerichts vorhanden ist. Zudem soll damit die Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit des Gerichts gesteigert werden. Wie die gewählten Berufungsrichter unterliegen auch die von den Teams hinzu gewählten Richter der Verpflichtung, absolut unabhängig und unparteiisch zu sein.

Artikel 5 der Verhaltensregeln des Berufungsgerichts legt das fest. "Mitglieder müssen mit voller Unabhängigkeit und Objektivität handeln, sie müssen die Anwendung dieser Regeln und aller FIA Reglements respektieren und die Unabhängigkeit des Berufungsgerichts bewahren. Jedes Mitglied muss unabhängig von den Parteien sein und bleiben. Alle Mitglieder sind verpflichtet, sofort jeden Umstand bekanntzugeben, der ihre Unabhängigkeit gegenüber einer oder mehrerer Parteien beeinträchtigen könnte. Ein Mitglied soll sich selbst sofort von der Teilnahme an einer Anhörung ausschließen, an der eine Partei oder der Vertreter einer Partei teilnimmt, zu der er/sie gehört oder in seiner/ihrer Arbeit in irgendeiner Weise Bezug hat. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder sollen eine formale Erklärung unterschreiben, dass sie die Integrität und die Unabhängigkeit des Berufungsgerichts während und nach ihrer Amtszeit respektieren. Mitglieder und stellvertretende Mitglieder sind durch ein Stillhalte-Abkommen verpflichtet, über Beratungen des Berufungsgerichtes Stillschweigen zu bewahren."