Der Zeitpunkt steht schon lange fest: Am 28. Februar 2014 endet die Homologationsfrist für die drei Formel-1-Motorenhersteller Ferrari, Renault und Mercedes. Danach dürfen die neuen Power Units nur noch aus Zuverlässigkeitsgründen oder zur Senkung der Kosten verändert werden. Gerade für den strauchelnden Hersteller Renault eine schwierige Phase - immerhin räumte Motorenboss Rob White vergangene Woche offen ein, dass sein Unternehmen dem Zeitplan um einige Wochen hinterherhinke.

Im Fahrerlager kursierte am Freitagvormittag deshalb das Gerücht, dass der Renault-Motor nicht fertig sei und der Hersteller deshalb um einen Aufschub der Homologations-Frist betteln würde. Ein entsprechender Antrag soll heute bei einem Meeting der Strategy Group besprochen werden.

Eine Renault-Sprecherin wollte dies gegenüber Motorsport-Magazin.com in Bahrain nicht bestätigen. Motoren-Chefingenieur Remi Taffin soll am Freitagabend extra zu diesem Thema bei einer Presserunde Rede und Antwort stehen. Bis dahin wollte sich Renault auf unsere Nachfrage nicht weiter dazu äußern. Die kursierenden Meldungen seien in dieser Form jedoch nicht richtig.

In einer Stellungnahme teilte Renault mit, dass es wie geplant heute um Mitternacht der FIA eine Referenz-Power-Unit überstellen werde. Dies hatte Taffin auch am Donnerstagabend in Bahrain zu Protokoll gegeben. Zudem gebe es eine weitere Anfrage einiger Teams für alternative Vorschläge betreffend einiger bislang unbenannter Teile und Komponenten. Genauere Details hierzu behält sich Renault noch vor.

Hintergrund: Weiterentwicklung der Power Units

Die Kosten für die Aggregate steigen mit den neuen Power Units enorm. Damit die Hersteller nicht weiterhin Unsummen für die Weiterentwicklung an der Antriebseinheit ausgeben, hat die FIA der Entwicklung per Reglement einen Riegel vorgeschoben.

In einer Tabelle wurde genau festgelegt, welche Teile bis wann modifiziert werden dürfen. Komponenten des Verbrennungsmotors werden früher eingefroren als elektronische Bauteile. So werden beispielsweise Kurbelwelle und Kurbelwellengehäuse schon für die Saison 2014 homologiert, während alle Elemente des MGU-H bis einschließlich 2018 weiterentwickelt werden dürfen.

Blick in die Zukunft: Was darf geändert werden und was nicht?

Bis: 2015 2016 2017 2018 2019+2020
Gesamtzahl der relevanten Bauteilgruppen 66 66 66 66 66
Modifizierbare Bauteilgruppen 61 51 51 43 3
Homologierte Bauteilgruppen 5 15 15 23 63
Anteil der homologierten Bauteilgruppen 8 23 23 35 95