Das DMSB-Berufungsgericht unter Vorsitz von Rainer Wicke hat am Donnerstagabend in Frankfurt entschieden, das Urteil der Sportkommissare zur Disqualifikation der #5 des Haupt Racing Teams (HRT) am Auftakt-Rennwochenende in Monza teilweise aufzuheben. Das Team bleibt für das Qualifying und das Rennen am Samstag disqualifiziert, weil der verwendete Kraftstoff eindeutig nicht der hinterlegten Referenzprobe entsprach.

Da der Regelverstoß jedoch nur für das Samstagsqualifying feststellbar war, kann sich eine Strafe nur auf den Samstag beziehen. Die von den Sportkommissaren beschlossene Strafe für Qualifying und Rennen am Sonntag wurde aufgehoben. Der Veranstalter wird angewiesen, für den Rennsonntag des DTM-Laufs in Monza ein neues Ergebnis unter Einschluss des HRT-Teams zu erstellen.

Der #5 HRT-Pilot Abril hatte das Auftaktrennen am Samstag von der Pole Position (3 Meisterschafts-Punkte) aufgenommen und auf dem zweiten Platz (18 Meisterschaftspunkte) beendet. Am Sonntag blieb der Monegasse punktelos auf dem italienischen Kurs.

Für den Sonntag erhält Abril durch die Entscheidung des DMSB-Berufungsgerichts Platz sechs im Qualifying 2 und Rang elf in Rennen 2 wieder zurück. Auf die aktuellen Punktestände hat das Urteil des Berufungsgerichts keine Auswirkungen. Die Kosten des Verfahrens werden zwischen dem DMSB und dem Team geteilt. Abril belegt aktuell nach 10 von 16 Saisonrennen den 13. Platz in der Fahrer-Meisterschaft.

Urteil nach dreistündiger Sitzung

Das Berufungsgericht unter Vorsitz von Rechtsanwalt Rainer Wicke sowie den Beisitzern Helmut Köhler und Diplom-Ingenieur Karl-Heinz Stegner, das wegen einer weiteren Berufungsverhandlung mit 82-minütiger Verspätung tagte, verkündete nach Beratung sein Urteil nach insgesamt rund dreistündiger Sitzung kurz vor 21:00 Uhr.

Hintergrund ist die Tatsache, dass nur nach Qualifying eins, aber nicht nach Rennen eins, Qualifying zwei und auch nicht nach Rennen zwei weitere Kraftstoffproben entnommen wurden. Damit stellt sich die Frage, warum auch das Ergebnis des ersten Rennens annulliert wurde. Nach Informationen von Motorsport-Magazin.com soll die Zeitspanne von 100 Minuten zwischen Qualifying und Rennen nicht ausreichen, um das gesamte Tanksystem zu entleeren und zu reinigen. Von Samstag auf Sonntag sei das wohl möglich.

Vincent Abril bestreitet seine Rookie-Saison in der DTM, Foto: DTM
Vincent Abril bestreitet seine Rookie-Saison in der DTM, Foto: DTM

Das sagt HRT-Geschäftsführer Fritz zum Urteil

Dieser mögliche Hintergrund könnte noch ein weiteres juristisches Nachspiel haben, wenn das HRT-Team das Urteil des Berufungsgerichts anfechtet, was nur bei der FIA möglich wäre. Laut HRT-Geschäftsführer Ulrich Fritz will man zunächst das schriftliche Urteil abwarten, bevor mögliche weitere juristische Schritte eingeleitet würden.

"Dass in der Probe etwas gefunden wurde, ist unstrittig. Ich möchte aber betonen, dass sich laut mehrerer Analysen aus dem offenbar abweichenden Kraftstoff und unstrittig kein Performancevorteil für das Auto mit der #5 ergeben hat. Im Übrigen wurde unseres Wissens nach am darauffolgenden Renntag auch von unserem Auto mit der #6 von Maximilian Götz, eine Probe genommen, welche jedoch ordnungsgemäß war", beteuerte Fritz nach der Verhandlung im Gespräch mit Motorsport-Magazin.com. "Mir tut es vor allem für Vincent und unser hart arbeitendes Team sehr leid, dass solch ein 'Unfall' geschehen ist. Wir können uns das nach wie vor nicht erklären."

Es sei "frustrierend und sehr schade, vor allem, weil wir keinen Vorteil hatten. Deshalb ist das Ergebnis des Berufungsgerichts aus unserer Sicht enttäuschend, auch wenn wir letztendlich einen Teilerfolg erzielt haben. Wir hätten uns trotzdem etwas anderes gewünscht", meinte Fritz abschließend.

Abril belegt Platz 13 in der DTM-Meisterschaft 2021, Foto: LAT Images
Abril belegt Platz 13 in der DTM-Meisterschaft 2021, Foto: LAT Images

Wie es zum 'Fall Monza' in der DTM kam

Zur Erinnerung: Nach dem ersten Qualifying beim Saisonstart der DTM am 19. Juni in Monza/Italien wurde aus dem Mercedes-AMG GT3 (#5) vom Haupt Racing Team (HRT), der vom Pole-Setter Vincent Abril pilotiert wurde, Kraftstoff für eine obligatorische Probe entnommen - ein völlig normaler Vorgang bei einer Rennveranstaltung.

Erst neun Tage später, am 28. Juni, hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) als sportlicher Ausrichter der DTM, öffentlich kommuniziert, dass das aus dem HRT-GT3 (#5) entnommene Benzin nicht mit der in Monza hinterlegten Referenzprobe des ausgegebenen Kraftstoffs übereinstimmte. Diese Tatsache hätte eine Analyse in einem Referenzlabor ergeben, hieß es.

Der Technische Delegierte Sebastian Amorth erklärte dazu in einem Dokument: "Die Referenzprobe wurde am Freitagmorgen (18.06.) von Wolfgang Dammert (DEKRA) aus dem Tankwagen in Monza genommen. Er war auch derjenige, der die Proben an das DEKRA-Labor übergeben hat, welches durch die FIA und den DMSB zertifiziert ist. Ich habe die Ergebnisse der Benzinanalyse erhalten und unverzüglich an den Sportkommissar Robert Magin gesendet."

Im entsprechenden Artikel des Technischen Reglements der DTM 2021 heißt es: "Nur der vom Serienausschreiber/Promoter für die betreffenden Veranstaltungen vorgeschriebene Serienkraftstoff darf verwendet werden. Zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung darf sich nach der Technischen Abnahme ein anderer als der vorgeschriebene Kraftstoff in einem von der Technischen Abnahme abgenommenen Fahrzeug befinden. (...). Verändern des vorgeschriebenen Kraftstoffes ist verboten. So dürfen zum Beispiel keinerlei Substanzen hinzugefügt, entfernt oder in ihrer Konzentration verändert werden. Jegliches Vermischen mit anderen Kraftstoffen ist verboten; auch dann, wenn dieser bei einer der vorausgegangenen Veranstaltungen zugewiesen wurde."

HRT startet mit zwei Mercedes-AMG GT3 in der DTM 2021, Foto: DTM
HRT startet mit zwei Mercedes-AMG GT3 in der DTM 2021, Foto: DTM

Einmaliger Vorgang in der DTM-Geschichte

Warum das HRT-Team erst 25 Tage später zu einer Anhörung in dieser Angelegenheit geladen wurde, ist bis heute schleierhaft. Juristen, die Motorsport-Magazin.com kontaktiert hat, sprechen von einem fahrlässigen Handeln der Verantwortlichen, weil dadurch völlig unnötig viel Zeit verstrichen ist, ohne dass irgendetwas unternommen wurde.

Die von den Sportkommissaren erst im Rahmen des zweiten DTM-Events auf dem Lausitzring (23. Juli) ausgesprochene Strafe gegen Abril hatte es dann in sich. Dem Franzosen wurden nämlich sämtliche erzielten Ergebnisse in Qualifying eins und Rennen eins am Samstag sowie Qualifying zwei und Rennen zwei am Sonntag aberkannt. Diese Entscheidung, die erst nach fast achtstündiger Sitzung (DTM-Rekord) und erst 34 Tage nach dem DTM-Event in Monza verkündet wurde, ist ein einmaliger Vorgang in der mehr als 30-jährigen DTM-Geschichte.

Wie erwartet legte deshalb auch das HRT-Team fristgerecht Berufung gegen das Urteil ein und damit begann eine juristische Hängepartie, die auch nach 82 Tagen womöglich noch nicht beendet ist.

Erledigt: GetSpeed zieht Berufung zurück

Ein zweites, seit dem 24.08.2021 schwebendes Verfahren in der DTM ist unteressen beendet. Das Team GetSpeed, das gegen das Urteil der Sportkommissare (30-Sekunden-Zeitstrafe) wegen einer von Arjun Maini verursachten Kollision im Sonntagrennen der DTM auf dem Nürburgring Berufung angekündigt hatte, zog diese nach Rücksprache mit einem Juristen, den Motorsport-Magazin.com kontaktiert hat, in der zur Verfügung stehenden Frist von 96 Stunden offiziell zurück. Der DMSB hat den Vorgang auf Nachfrage bestätigt.