Die vorläufige Dopingsperre gegen Motorrad-Pilot Anthony West bleibt auch nach einer Bitte um Aufhebung seitens des Australiers nach Artikel 7.9 des Anti-Doping-Codes der FIM erhalten. Das teilte der Motorrad-Weltverband am Freitagabend mit.
Der International Disciplinary Court (CDI) der FIM habe die Anfrage zurückgewiesen, da West sich nicht in der Lage zeigte, zu erklären, wie die bei einem Dopingtest am 8. Juli im Rahmen des WSBK-Rennwochenendes in Misano nachgewiesenen illegalen Substanzen in seinen Körper gerieten.
Noch dazu führte auch die Untersuchung einer B-Probe in den Laboren der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA am 23. Oktober zu einem positiven Ergebnis, bestätigte also nur den Nachweis der Stimulanzien in der A-Probe.
West, seit dem 14. September gesperrt, ist somit auch weiterhin von jedweden Motorrad-Rennen ausgeschlossen bis eine finale Entscheidung und ein Urteil in dem noch schwebenden Verfahren stehen.
Für West ist es nicht die erste Doping-Sperre. Bereits im Oktober 2012 wurde er der Einnahme der verbotenen Substanz Methylhexanamin überführt und für einen Monat gesperrt. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA erwirkte vor dem Obersten Sportgerichtshof rund ein Jahr später eine nachträgliche Aberkennung sämtlicher seit dem positiven Dopingtests eingefahrener Ergebnisse.
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