Die Weichen für die Zukunft der Formel 1 sind jetzt auch formell gestellt. Im Rahmen des Russland Grand Prix veröffentlichte die FIA sowohl das Sportliche als auch das Technische Reglement für die Saison 2017 und darüber hinaus. Die wichtigsten Anpassungen standen bereits am Freitag fest. In den neuen Regularien verbergen sich allerdings einige Paragraphen, die entscheidenden Einfluss auf die F1 bis hin zum Jahr 2020 haben. Motorsport-Magazin.com hat sich durchs Reglement gewühlt und die wichtigsten Veränderungen zusammengefasst.

Sportliches Reglement 2017

- Bis 2020 dürfen unterschiedliche Power Units zum Einsatz kommen. Laut Reglement dürfen Kundenteams auch auf Motoren aus dem Vorjahr zurückgreifen - allerdings mit einer Einschränkung. Die FIA muss hierbei absegnen, dass ältere Power Units auf einem Level mit aktuellen Aggregaten mithalten können. Aktuell setzt nur Toro Rosso auf eine 2015er Power Unit von Ferrari.

- Der erlaubte Spritverbrauch wird ab 2017 angehoben. Dann dürfen die Teams Tanks mit 105 Kilo Benzin verbauen statt bisher 100 Kilogramm. Die Anpassung erfolgt aufgrund der neuen Aero-Regeln. Die geplanten breiteren Autos mit höherer Downforce verbrauchen vermutlich mehr Sprit im Rennen als ihre Vorgänger.

- Sollte ein Hersteller eine Power Unit homologieren lassen wollen, muss er einen schriftlichen Antrag an die FIA stellen. Dieses so genannte Homologations-Dossier muss vor dem 28. Februar des relevanten Jahres bei der FIA eingereicht werden. Die Homologation des Motors gilt nur für das aktuelle Jahr.

So könnten die Autos 2017 aussehen, Foto: Mercedes/Motorsport-Magazin.com
So könnten die Autos 2017 aussehen, Foto: Mercedes/Motorsport-Magazin.com

- Möchte ein Hersteller ein Kundenteam zwischen 2017-2020 mit Power Units ausstatten, muss er bis spätestens 6. Mai eines Jahres einen schriftlichen Antrag an die FIA stellen und angeben, für welche Saison die Zusammenarbeit geplant ist. Für 2017 ist die Deadline der 1. Januar 2017. Bis zum 15. Mai muss der Hersteller der FIA zudem eine Liste seiner Kundenteams zukommen lassen und darin hervorheben, ob es sich gegebenenfalls um ein Werksteam handelt.

- Ein Hersteller muss eine Mindestanzahl von Teams mit Power Units beliefern, die sich aus folgender Formel ergibt: T = 11 -A/B-C

T = Anzahl der zu beliefernden Teams
A = Gesamtanzahl der Teams, die ein Übereinkommen mit einem Hersteller haben
B = Gesamtanzahl der Hersteller mit homologierten Power Units
C = Gesamtanzahl neuer Hersteller von Power Units für die gegebene Saison

- Um die Versorgung aller Kundenteams mit Power Units zu sichern, kann die FIA nach diesem Schema Motoren zuteilen. Der Hersteller, der die wenigsten Teams beliefert, wird zuerst ausgewählt. Beliefern zwei Hersteller gleich wenige Teams, kommt es zu einer Abstimmung im Beisein der FIA. Für neue Motorenhersteller gilt die Regelung nicht.

- Sollte die FIA einen Hersteller verpflichten, Power Units auszuliefern, müssen für das neue Team die gleichen finanziellen Konditionen gelten wie für die anderen Kunden dieses Motorenlieferanten. Ist das gegeben, darf das neue Kundenteam das Angebot nicht ausschlagen. Sollte es hier zu Unstimmigkeiten kommen, kann die FIA nach der Aushändigung bestehender Verträge verlangen.

- Der Hersteller kann im eigenen Ermessen bestimmen, wie lange er Power Units an ein Team liefern möchte. Dabei darf die Dauer nicht weniger als 1 Jahr, aber höchstens 3 Jahre und nicht über 2020 hinaus andauern. Es sei denn, dies wurde gemeinsam mit dem Kunden beschlossen.

- Der Hersteller kann im eigenen Ermessen bestimmen, ob ein neues Kundenteam die Power Unit nach dem Namen des Herstellers benennen muss oder einen anderen Namen verwenden soll - siehe aktuell Red Bull und TAG Heuer.

- Das neue Kundenteam muss gewährleisten, dass kein weiterer Vertrag mit einem anderen Hersteller aktuell oder in Zukunft besteht. Überschneidungen darf es nicht geben, gegebenenfalls müssen Verträge gekündigt werden.

Ein neues Kundenteam darf kein eigenständiger Autohersteller oder in zugehörigen Unternehmen tätig sein. Zudem darf ein neues Kundenteam keine Verträge mit Unternehmen haben, die in direkter Konkurrenz zum Motorenlieferanten stehen.

- Das neue Kundenteam beziehungsweise dessen Geschäftsführer, Vorstände oder Anteilseigener dürfen nicht auf der US- amerikanischen oder europäischen offiziellen Sanktionsliste aufgeführt sein. Anders ausgedrückt: Neue Kunden eines Herstellers dürfen nicht mit verurteilten Verbrechern zusammenarbeiten. Gleiches gilt auch für den Hersteller selbst.

- So soll ein Kundenteam den Hersteller bezahlen: 25% bei Vertragsunterschrift, 25% vor dem 30. Oktober vor dem Jahr der Auslieferung, 30% vor dem Saisonbeginn und 20% vor dem 5. Saisonrennen. Sollte dieser Rahmen größtenteils nicht eingehalten werden, kann der Hersteller den Vertrag kündigen und die Lieferung von Power Units einstellen.

- Hersteller und Kundenteam dürfen sich öffentlich nicht negativ übereinander äußern oder die andere Partei in Misskredit bringen. Dieser Artikel ist recht schwammig formuliert und schon jetzt kann man Geld darauf setzen, dass es hier zu Streitereien kommen wird.

- 2017 zahlt ein Kundenteam, das vorher bereits vom Hersteller beliefert worden war, eine Million Euro weniger. Ein neues Kundenteam zahlt eine Million weniger als die günstigste Summe, die ein Hersteller bei einem anderen Team aufgerufen hatte. Sollte ein Hersteller 2016 lediglich das Werksteam beliefert haben, soll sich der Preis dem aktuellen Marktwert angleichen.

- Ab 2018 beträgt der Preis für ein Kundenteam 12 Millionen Euro sofern nicht anders zwischen beiden Parteien vereinbart.

- All diese Vorgaben können laut Reglement widerrufen werden, sobald weniger als drei Hersteller von Power Units in der Formel 1 aktiv sind.

- Ab 2018 darf ein Fahrer maximal 3 Verbrennungsmotoren, 3 MGU-H, 3 Turbolader, 2 ES, 2 CE und 2 MGU-K pro Saison einsetzen. Darüber hinaus gibt es definierte Platzstrafen.

Technisches Reglement ab 2017

- Ab 2017 gibt es neue Maximalmaße für ein Auto: In der Gesamtbreite darf es höchstens 2.000 mm breit sein. Das Bodywork zwischen Vorder- und Hinterachse darf maximal 1.600 mm breit sein. Das Bodywork an der Hinterradlinie und weniger als 200 mm oberhalb der Referenzlinie darf nicht breiter sein als 1.050 mm. Das Bodywork an der Hinterradlinie und mehr als 450 mm oberhalb der Referenzlinie darf nicht breiter sein als 950 mm. Dazwischen darf es nicht breiter sein als 840 mm.

- Das Gesamtgewicht des Autos liegt bei mindestens 722 Kilo. Damit werden die Boliden im Vergleich zur aktuellen Generation 20 Kilo schwerer.

- Die komplette Breite eines Rades muss zwischen 365 und 380 mm an der Vorderachse liegen. An der Hinterachse betragen die Dimensionen zwischen 450 und 465 mm - damit werden die Reifen künftig einiges breiter. Der Durchmesser eines Slick-Reifens darf maximal 670 mm groß sein.

- Dazu weitere Anpassungen bei Gewichten und Maßen einzelner Motorenelemente wie MGU-H und MGU-K.

- Ein Wettbewerber darf maximal fünf unterschiedliche, freigegebene Spritmischungen verwenden. Pro Rennwochenende dürfen es maximal zwei unterschiedliche Formeln sein.