Auch im Wissen, dass dies mit zusätzlichen Strapazen verbunden ist. Diese beziehen sich nicht allein auf den Reisestress aufgrund etlicher Stunden am Steuer vor unbekannter Kulisse in der Ferne. Auch der Versicherungsschutz muss vor Reiseantritt auf Tauglichkeit fürs Ausland geprüft werden.

Urlaub in der Schweiz? Andere Umgebung birgt Risiken

Gerade in Regionen, deren Gegebenheiten anders als die heimischen Verkehrsverhältnisse ausfallen, müssen Reisende an den optimalen Versicherungsschutz denken. Ein Beispiel: Wer in Schweizer Metropolen wie Zürich oder Genf fahren möchte oder Graubünden und dem schönen St. Gallen einen Besuch abstatten will, sollte sich Hinweise von Versicherern wie iDirect24 einholen. Das Fahren in den Bergregionen der Alpenrepublik kann mühsamer als daheim sein. Problematisch kann es dabei nicht nur werden, wenn man selbst Verursacher eines Schadens ist.

Auch Geschädigte können Unfälle bei Verursacher-Versicherung melden

Wer zum Unfallopfer wird, sieht sich bis zur Regulierung oft mit einigen Komplikationen und Stolpersteinen konfrontiert. Selbst wenn die relevanten Daten für die Schadensmeldung samt aller Personendaten der beteiligten Fahrer und der Daten zu den Policen ausgetauscht wurden, geht alles manchmal langsamer vonstatten, als Geschädigte hoffen. Viele Versicherer haben dies erkannt und bieten Betroffenen online die Möglichkeit zur Schadensmeldung, wenn die Unfallverursacher Kunden der Versicherungsgesellschaft sind.

Alle wichtigen Daten zur Hand? Dann geht es besonders schnell

Angeben müssen Versicherte zunächst die idealerweise vorliegende Policen-Nummer. Ebenso sind die eigenen persönlichen Daten, Telefonnummer und Namen der Ansprechpartner obligatorisch. Die Regulierung wird einfacher, je mehr Daten des Unfallverursachers übermittelt werden. Wer nicht nur die vollständige Anschrift, sondern zudem genaue Fahrzeug- und Schadensangaben macht, erhöht die Chancen auf zeitnahe Klärung. Von welcher Marke und welchem Typ war das Fahrzeug? Wie lautet das Kennzeichen? Wann und wo können beschädigte Fahrzeuge besichtigt werden? Diese Fragen sind zu klären.

Unbedingt auf ausführliche Schadensprotokollierung Wert legen

Wer im Ausland zum Unfallopfer wird, sollte insbesondere bei Sach- und Personenschäden, die über einen reinen Fahrzeugschaden hinausgehen, sehr genaue Angaben machen. Die Kostenregulierung über Ländergrenzen hinweg entwickelt sich für viele Geschädigte zum ernsten Dilemma. Und wer den Schaden hat, möchte wenigstens erreichen, dass die Übernahme der Kosten für Behandlungen und Reparaturen durch die Verursacher-Versicherung rasch geregelt wird. Gerade bei Körperschäden gilt bei Auslands- wie Inlandsunfällen: Lückenlose Nachweise von der Anamnese über erste Behandlungen bis zur anschließenden Reha sind unerlässlich für die erfolgreiche Regulierung.

Quelle: www.test.de