Kurt Busch wird nicht wegen häuslicher Gewalt belangt. Das gab das Büro des zuständigen Generalstaatsanwalts in Delaware bekannt. "Nach einer eingehenden Betrachtung aller verfügbaren Informationen über den Fall steht fest, dass die zulässigen Beweise und verfügbaren Zeugen wohl unzureichend wären, die Auflage zu erfüllen, über einen begründeten Zweifel hinaus festzustellen, dass Herr Busch während des Vorfalls am 26. September ein Verbrechen begangen hat", heißt es laut delawareonline in der Begründung. "Wenn es darum geht, etwas vor Gericht zu bringen, muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit gegeben sein, diese hohe Beweislast zu erreichen."

Busch bedankte sich in einem Statement dafür, dass ihm die Strafverfolger in Delaware zuhörten, die Beweise sorgfältig begutachteten und nach einer eingehenden Untersuchung beschlossen, ihn nicht zu belangen. "Ich möchte meiner Familie, Freunden, Fans und meinem Rennteam danken, die mir während dieses Albtraums mit ihrer standhaften Unterstützung beistanden", fuhr er fort. "Mein Dank gilt auch meinem Anwaltsteam, das sichergestellt hat, dass die Wahrheit ans Licht kommt und der Strafverfolgung komplett zugänglich gemacht wurde."

Suspendierung noch nicht aufgehoben

Buschs Ex-Freundin Patricia Driscoll hatte dem NASCAR-Piloten vorgeworfen, sie während des Rennwochenendes in Dover in seinem Motorhome an der Kehle gepackt und sie mehrfach mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen zu haben. "Wie ich von Anfang an gesagt habe, habe ich keine häusliche Gewalt angewendet", stellte Busch in seinem Statement klar. "Ich freue mich darauf, so schnell wie möglich wieder Rennen fahren zu können und mit meinem Leben fortzufahren."

Driscoll hatte im Januar vor einem Familiengericht Recht bekommen und war unter Schutz gestellt worden (Protection Order). Das heißt, Busch darf sich ihrem Zuhause und ihrem Arbeitsplatz nur bis auf 100 yards (etwa 91 Meter) nähern. Bei Rennen muss er die maximal mögliche Distanz einhalten und darf sie nicht kontaktieren. Der Schutz gilt bis 2016. Die NASCAR hatte Busch nach dem Ausspruch dieser Maßnahme auf unbestimmte Zeit suspendiert.

David Higdon, der als 'NASCAR vice president of Integrated Marketing Communications' fungiert, betonte, dass die NASCAR keine andere Wahl hatte, als Busch kurz vor den Datyona 500 zu suspendieren. "Es war ein 25-seitiges Dokument, das wir schlicht nicht ignorieren konnten", sagte er gegenüber SiriusXM NASCAR Radio. Die Serienverantwortlichen seien zuvor sehr geduldig gewesen. "Wir wurden in dieser Zeit viel durch den Dreck gezogen, aber wir hatten auch das Gefühl, dass es für den Fahrer nur fair ist, wenn die Fakten auf den Tisch kommen. Als sie dann kamen, mussten wir handeln."

Die NASCAR teilte nun mit, dass Busch den Bedingungen der Wiedereingliederung gemäß dem Regelwerk zugestimmt hat und aktiv an dem Programm teilnimmt. In den ersten beiden Rennen der Saison war Busch durch Regan Smith ersetzt worden, der auch an diesem Wochenende auf dem Las Vegas Motor Speedway den Haas-Chevrolet mit der Nummer 41 pilotieren wird. Wann Busch wieder Rennen fahren darf, ist noch unklar. Auch über die Auflagen für seine Rückkehr gibt es keine Informationen.

Der Fall hatte in den US-amerikanischen Medien für viel Aufmerksamkeit gesorgt, vor allem nachdem Busch behauptet hatte, seine Ex-Freundin sei eine Profi-Killerin und hätte ihn jederzeit überwältigen können. Buschs Anwälte unterstellten Driscoll, seine Karriere ruinieren zu wollen. "Ich respektiere den Prozess, aber ich bin enttäuscht, dass hier nicht der Gerechtigkeit Genüge getan wurde", teilte Driscoll mit. Sie habe versucht, den Verzerrungen und der Sensationsgier in der Berichterstattung entgegenzuwirken. Ihre Anwältin erklärte, sie verstehe die Haltung der Strafverfolger, sei aber ebenso wie ihre Mandantin enttäuscht.