Am 10. Mai 2009 hatte Max Biaggi in Monza von der Rennleitung eine Zeitstrafe von 20 Sekunden aufgedrückt bekommen, da er in der siebten Runde des ersten Laufes die Kurve zwei geschnitten hatte. Aprilia und Biaggi legten dagegen Protest ein, da die Italiener glaubten, dass in einem solchen Falle nur eine Durchfahrtsstrafe gegeben werden dürfte.

Bei der Verhandlung der CAS und der FIM wurde nun entschieden, dass diese Entscheidung von damals nicht rückgängig gemacht wird und eine Zeitstrafe laut Artikel 1.20 des Superbike-Reglements rechtens sei. "Die Berufung von Herrn Massimiliano Biaggi und Aprilia Racing Sri vom 29. Mai 2009 ist unzulässig. Die Kosten des Berufsverfahrens [3.000 Schweizer Franken zzgl. Anwalts- und Gerichtskosten] tragen Herr Massimiliano Biaggi und die Aprilia Racing Srl." Damit bleibt natürlich auch das Ergebnis des Rennens bestehen.