Das italienische Werksteam von Aprilia hatte beim Superbike-Auftakt auf Phillip Island einmal mehr den Zorn der Konkurrenz auf sich geladen. Wie bereits im letzten Jahr an gleicher Stelle ging es um mutmaßliche Illegalitäten an der RSV4. Zum großen Knall kam es dann aber ob der mittelmäßigen Rennergebnisse von Max Biaggi und Leon Camier nicht.

Im Brennpunkt steht der Motor der Aprilia. Dort soll in Australien an der Nockenwelle und deren Antrieb herumexperimentiert worden sein. Zu allem Überfluss ist auch noch das Reglement der FIM Widersprüchlich. Im Punkt 2.4.8 wird gesagt, dass das Nockenwellenantrieb wie homologiert bleiben muss, solange es im Handel in ausreichenden Mengen kein komplettes System zum Nachkaufen gibt. Außerdem muss es im Rennsport-Ersatzteilbuch verzeichnet sein. Will heißen, der Nockenwellenantrieb darf kein Prototyp sein und muss von Fan XYZ beim Tuning-Händler des Vertrauens erstanden werden können.

Doch der Haken folgt im nächsten Absatz welcher besagt, dass die Modifizierung von Nockenwellen-Komponenten erlaubt ist, allerdings müssen sie an den homologierten Orten im Motor angebracht werden und das Gesamtsystem muss ebenso wie homologiert sein.

Die SBK-Kommission wollte sich nun nach dem Rennen in Down Under den Nockenwellen-Part im RSV4-Motor genauer anschauen und bis zum nächsten Rennen in Portimao, Portugal Ende März eine Entscheidung fällen. Da es auf Phillip Island kein anderes Team offiziell Protest einlegte, ist das Ergebnis der beiden dortigen Läufe unanfechtbar und Aprilia mit Biaggi und Camier werden ihre errungenen Meisterschaftspunkte behalten. Doch zukünftig könnte es sein, dass Aprilia den verwendeten Nockenwellenantrieb entweder wieder erden oder aber zum öffentlichen Verkauf anbieten muss, um ihn weiterhin in der Superbike-Weltmeisterschaft einzusetzen. Hintergrund ist außerdem, dass die Produktion solch spezieller Nockenwellen-Antriebssysteme sehr kostspielig ist und in der heutigen Zeit eigentlich der Faktor "Sparen" oben auf der Prioritätsliste im Rennsport steht.