Adrian Sutil ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil verkündete die zuständige Richterin im Münchner Amtsgericht. Außerdem muss Sutil 200.000 Euro Strafe an insgesamt acht gemeinnützige Organisationen zahlen.

"Für mich gibt es keine andere Erklärung, als dass es ihm bewusst war, dass der Schlag auf den Hals zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann", so Richterin Christiane Thiemann zur Urteilsbegründung. Ob Sutils Verteidigung gegen dieses Urteil Berufung einlegen wird, ist noch nicht klar. Sutil solle erst einmal seinen Frust verarbeiten, dann wolle man über weitere Schritte entscheiden, erklärte dessen Rechtsvertreter.

Im Prozess gegen Sutil vor dem Münchner Amtsgericht hatte zuvor Staatsanwältin Nicole Selzam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 300.000 Euro Geldstrafe an die Staatskasse sowie gemeinnützige Einrichtungen gefordert. Der Vorwurf am Dienstagmorgen gegen den ehemaligen Force-India-Piloten, dem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird: Sutils Aussage am ersten Verhandlungstag sei gut einstudiert und vorbereitet gewesen. Er sei nicht bereit gewesen, plausibel zu erklären, was vorgefallen sei, so Selzam.

Abenteuerlich & lächerlich

"Ein Wegschubsen mit einem Glas ist abenteuerlich und mit der Lebenserfahrung nicht vereinbar. Profisportler haben eine Vorbildfunktion in der Öffentlichkeit, da dürfen einem solche Verfehlungen nicht unterlaufen", sagte Selzam weiter. Es sei lächerlich, dass Sutil von einem Reflex spreche, so die Staatsanwältin weiter und wies auf die Aussagen eines Sachverständigen hin, dass das Glas senkrecht von der Seite auf Eric Lux' Hals getroffen sei.

Zu Beginn des zweiten Tages im Prozess gegen Sutil, dem vorgeworfen wird, den Teilhaber des Lotus-F1-Teams, Lux, in einer Discothek mit einem Glas verletzt zu haben, wurde die Verhandlung unterbrochen. Sutils Verteidiger wollten ein Gespräch mit der Richterin und der Staatsanwältin führen. Nachdem der Versuch einer Verständigung zwischen den Parteien anscheinend gescheitert war, setzte Richterin Christiane Thiemann die Verhandlung fort. Kurz darauf begannen die Anwälte mit ihren Plädoyers.