Ab 2015 werden die Rennfahrzeuge der VLN und des 24-Stunden-Rennens auf dem Nürburgring leiser. Der ADAC Nordrhein und die Veranstaltergemeinschaft der VLN einigenten sich gemeinsam mit den Verantwortlichen des Nürburgrings darauf, dass die Obergrenze für die Lärmemission im kommenden Jahr von 132 Dezibel auf 130 Dezibel gesenkt wird. Künftig dürfen die Fahrzeuge einen maximalen Schallpegel von 130 Dezibel also nicht mehr überschreiten.

"Mit der neuen Obergrenze tragen wir unseren Teil dazu bei, dass der Nürburgring seiner Verpflichtung zur Lärmreduktion gerecht wird", begründet Walter Hornung, Rennleiter des 24-Stunden-Rennens, die Entscheidung. "Mit den Veranstaltungen von VLN und ADAC Nordrhein gelten nun bei einem Dutzend Events neue, niedrigere Geräuschwerte. Damit treiben wir nicht nur in Sachen Antriebstechnologien und Treibstoffe, sondern auch im Geräuschschutz die Entwicklung zu noch umweltschonenderem Motorsport voran."

Permanente Messungen

"Der Schallpegel wird in VLN und beim 24-Stunden-Rennen permanent gemessen", so Hornung weiter. Bei Verstoß gegen die neuen Bestimmungen werden die entsprechenden Fahrzeuge umgehend aus dem Wettbewerb genommen. Das Ziel der neuen Regelung: Anwohner in den angrenzenden Gemeinden sollen bei Veranstaltungen auf der Nordschleife nicht unnötig belastet werden.

"Nürburgring, VLN und 24-Stunden-Rennen genießen bei der Bevölkerung rund um den Ring einen hohen Stellenwert", erklärt Rolf Krimpmann, Vorsitzender der VLN-Gesellschafter. "Wir wollen, dass es so bleibt und setzen von uns aus ein Signal, dass wir die Interessen der Region im Blick haben." Durch die Neuregelung sollen die Spitzenwerte gesenkt werden und die damit verbundene Schallbelastung sinken.

"Für die allermeisten Teilnehmer ist die Einhaltung dieses Grenzwertes kein Problem", sagt Walter Hornung, denn viele der VLN-Fahrzeuge erfüllen bereits die künftig geltenden Vorgaben. Dennoch: Durch die frühzeitige Bekanntgabe der neuen Obergrenze soll den Teams für das kommende Jahr eine Sicherheit gegeben werden.

Was bringt die Obergrenze?

Ein Unterschied von zwei Dezibel hört sich im ersten Moment nicht viel an. Die Einheit Dezibel, in der Lärm angegeben wird, ist allerdings eine logarithmische Größe. Änderungen der Lautstärke um ein Dezibel kann der Mensch unter bestimmten Voraussetzungen bereits wahrnehmen. Bedeutet: Eine Änderung um zehn Dezibel entspricht schon einer Verdopplung bzw. Halbierung der Lautstärke.