In der Superbike Weltmeisterschaft wird die Elektronik etwas eingeschränkt. Sie muss grundsätzlich so sein, wie sie auch bei der Homologierung vorgeführt wurde, nur die Software und die Anschlüsse dürfen geändert werden. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, ein anderes System zu verwenden, wenn die Kosten den Preis des Originales den Faktor 1,5 nicht übersteigen.

Auch bei den Bremsen wurde etwas getan. Bisher mussten Wave-Bremsscheiben die Form der homologierten Originale haben, können nun aber zum Beispiel durch komplett-runde Bremsscheiben ausgetauscht werden. ABS-Systeme dürfen entfernt und demontiert werden.

Im Strafenkatalog hat man auch Anpassungen vorgenommen. Nun wird nicht mehr in US-Dollar kassiert, sondern in Euro.

Homologierungsbestimmungen verschiedener Teile

Krubelwellengehäuse dürfen nicht leichter sein, als die Originalen, die zur Homologierung vorstellig wurden. Die Positionen von Kurbelwelle, Getriebe, Rahmenanbauten, Hauptantriebswelle und Zylinder dürfen nicht verändert werden. Die Zylinder an sich dürfen in ihren geometrischen Dimensionen inklusive des Brennraumes nicht vom Original abweichen. Auch nicht im Gewicht. Die Zylinderköpfe dürfen in Form und Volumen des Brennraumes ebenso nicht verändert werden, wie die Platzierung der Ventile und Nockenwellen. Kurbelwelllen müssen im gleichen Takt und nicht leichter als die homologierte Einheit sein. Auch für Pleuel muss das gleiche Basismaterial wie in der Serie verwendet werden.

Medizinische Festlegungen

Zur Hebung der Sicherheit von allen Beteiligten wurde auch der medizinische Code überarbeitet. Das Minimum von anwesendem Personal, Versorgungswagen und Infrastrukturen legen dabei der medizinische Beobachter der FIM und der medizinische Direktor für jede Rennstrecke nach einer Besichtigung individuell fest. Festgelegt wurde auch, dass immer ausreichend Personal und Fahrzeuge vorhanden sein müssen. Das heißt, dass wenn ein verletzter Fahrer per Sani-Wagen oder Hubschrauber zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden muss, weiterhin die volle Sicherheit gewährleistet sein muss. Dies gilt auch für Ärzte und Erstversorger, sollten die bei der Überführung dabei sein müssen. Zu jedem Zeitpunkt muss gewährleistet sein, dass das Event unter den vollen Sicherheitsbestimmungen fortgeführt werden kann.

Auch das Personal und die Besetzungen der Sicherheitsfahrzeuge wurden neu geregelt. Im "Typ A1"-Fahrzeug müssen sich demnach ein erfahrener Pilot, der die Strecke kennt, und ein Arzt, der Erfahrung mit Notfällen hat, befinden. "Typ A2" erfordert neben einem ebensolchen Piloten einen Sanitäter oder ähnliches, der auch Erfahrung mit Notfällen mit sich bringt. In Rettungsfahrzeugen des Typs B1 muss sich auch ein Doktor mit Erfahrung im Notfall befinden, in denen des Typ B2 müssen es zwei Sanitäter oder gleichwertiges Personal sein.