In einer Telefonkonferenz am heutigen 23. Oktober wurden zwischen Paolo Flamini (Infront, Vermarkter Superbike WM), Claudio Danis (FIM) und Giulio Bardi (Team-Vertreter) neue Richtlinien für die Homologation ab 2010 beschlossen. Die Änderungen betreffen die Klassen Superbike, Supersport und Superstock.

Während der Saison 2009 waren immer wieder Stimmen laut geworden, dass sich Aprilia (Wiedereinsteiger) und BMW (Neueinsteiger) in der Superbike Weltmeisterschaft einen Vorteil verschafft hatten, da deren Bikes zu Beginn der Saison noch nicht in den Läden standen und eben genau das die Superbike WM ausmache. Nun gibt es festere und klarere Richtlinien, was die Homologation der Motorräder angeht.

Werke, die neu einstiegen und nie mit einem ihrer Modelle teilgenommen haben:

Bevor ein Werk nun ein Motorrad zur Homologation anmelden darf, müssen vor der Abnahme mindestens 125 Einheiten dieses Modells produziert worden sein. Das Motorrad muss zu diesem Zeitpunkt schon in den Läden stehen und muss von jedermann gekauft werden können. Ende Juni des Einstiegsjahres müssen nachweislich mindestens 500 Einheiten gebaut worden sein, 15 Tage vor Ende der Saison mindestens 1000 Stück. Doch damit nicht genug. Auch im Folgejahr des Einstiegs gehen die Bestimmungen weiter. Ende Juni des zweiten Teilnahmejahres müssen 1500 Stück produziert, 15 Tage vor Ende der zweiten Saison 2000 Einheiten produziert worden sein.

Nachfolge-Homologationen für die Superbikes und Homologation für Supersport und Superstock:

Ein Hersteller, der zuvor schon ein Motorrad für die Superbike homologieren hatte lassen und nun eine neue Homologation (zum Beispiel für ein Nachfolgemodell) benötigt, oder ein Hersteller, der erstmals eine Homologation für die Supersport beziehungsweise Superstock-Klasse beantragt, muss vor der Inspektion mindestens 250 Motorräder produziert haben. Die 1000 Stück sind bereits mit Ende Juni des Homologierungsjahres nachzuweisen und 2000 Einheiten werden 15 Tage vor Ende der laufenden Saison verlangt.

Weitere Bestimmungen

Einige Teile, die derzeit in der Superbike WM noch unter "Tuning" fielen, werden ab dem nächsten Jahr nur noch zugelassen sein, wenn sie auch an der Straßenvariante des Bikes serienmäßig sind. Dies gilt dann vor allem für das "ride-by-wire"-System sowie hydraulische- oder elektronische Schalthilfen und Kupplungshilfen, elektronische Fahrwerke, ABS-Bremsen, Benzinpumpen und Einspritzanlagen. Diese dürfen verwendet werden, müssen aber zum Standard der erwerblichen Bike gehören und homologiert worden sein. Tuning-Kupplungen und Drehmoment-Limiter sind gänzlich verboten. Auch die Air-Boxen dürfen nicht mehr verändert werden und müssen dem Standard entsprechen.