Im Jahr 2008 wurde bei Valentino Rossi aufgrund von Steuerhinterziehung eine Nachzahlung von 35 Millionen Euro fällig. Jetzt hat es zwei weitere Mitglieder aus den Reihen der MotoGP erwischt. Dorna-CEO Carmelo Ezpeleta und dem Finanzvorstand Enrique Aldama wird vom Obersten Gerichtshof in Spanien vorgeworfen, in den Jahren 2003 und 2004 den Verkauf von Aktien simuliert zu haben, um die Zahlung der Einkommenssteuer zu vermeiden. Zuvor waren Teile desselben Unternehmens an eine andere Holdinggesellschaft verkauft worden, die unter anderem Ezpeleta und Aldama gehört.

Vor Gericht wehrte sich die Dorna entschieden gegen diese Vorwürfe und bezeichnete die Geschehnisse als Standard-Maßnahme. Zwar wies das Gericht diese Behauptung zurück, trotzdem wurden die Bußgelder nach dieser Aussage neu berechnet. Die spanische AS berichtete, dass der Oberste Gerichthof am Ende einen Gesamtwert von 25,5 Millionen Euro Steuerschulden errechnet habe.

Durch die Neuberechnung des Obersten Gerichtshofes wurde die Geldstrafe, die die Dorna, sowieso Ezpeleta und Aldama als Privatpersonen trifft, jedoch etwas gedrückt. MotoGP-Vermarkter Dorna sollte ursprünglich 17,2 Millionen Euro zahlen, jedoch wurde die Strafe reduziert. Ezpeleta wurde mit einer Geldstrafe von 3,9 Millionen Euro bedacht, Aldama muss 2,7 Millionen Euro nachzahlen.

Die Dorna reagiert

Nachdem der Vorfall an die Öffentlichkeit drang, reagierte die Dorna nun mit einem offiziellen Statement. Obwohl man vor der Entscheidung des Gerichts den höchsten Respekt habe, sieht man die Dinge doch ein wenig anders. Die Dorna hält an ihrer Aussage, das Ganze sei eine legitime Transaktion gewesen, fest und sucht nach Möglichkeiten, das Urteil anzufechten.

Das komplette Statement der Dorna

"Trotzdem die Dorna die Entscheidung der Gerichte in höchsten Respekt hält, würde man gern die Uneinigkeit mit dem Inhalt der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bekanntgeben, die die in den Jahren 2003 und 2004 durchgeführten "Hebel-Rekapitalisierung"-Transaktionen aus der Steuerrechts-Perspektive als Simulation klassifiziert.

Transaktionen wie diese sind in den Volkswirtschaften der Nachbarländer alltäglich und sind aus der Gesellschaftsrecht-Perspektive vollkommen gültig.

Die Tatsache, dass diese nicht als Simulationen einzustufen sind, wurde von mehreren Richtern des Obersten Gerichtshof bestätigt, die ihre ausdrückliche Ablehnung der Urteilsinhalte zum Ausdruck gebracht und ihre abweichende Meinung bekanntgegeben haben.

Die Dorna analysiert mehrere Wege, in diesen die Urteile angefochten werden können."