Bei ihrem Zusammentreffen am 16. Dezember in Madrid, hat sich die Grand Prix COmmission auf einige Punkte geeinigt. Die Kommission, bestehnd aus Dorna-Vorsitzendem Carmelo Ezpeleta, FIM-Geschäftsführer Ignacio Verneda, dem Sprecher der Teamvereinigung und Tech3-Boss Herve Poncharal sowie dem Vertreter der Herstellervereinigung Takanao Tsubouchi traf etwa Entscheidungen betreffend des Tankvolumens und der Einheitselektronik. Was das Mindestgewicht der Motorräder sowie die maximal erlaubte Anzahl an Motoren für die Saison 2016 angeht, konnte man noch keinen Konsens finden. Dieser soll Anfang Februar beim nächsten Zusammentreffen im Rahmen der offiziellen Testfahrten in Sepang folgen. Folgende Punkte wurden bereits jetzt fixiert.

MotoGP

Eine Bremsanlage darf 2015 maximal 70.000 Euro kosten, Foto: Honda
Eine Bremsanlage darf 2015 maximal 70.000 Euro kosten, Foto: Honda
  • Der maximale Tankinhalt eines MotoGP-Bikes für die Saison 2016 beträgt 22 Liter. Honda hatte in der Vergangenheit vermehrt für 21 Liter plädiert, doch die restlichen Hersteller bezweifeln, dass dieses Limit mit der neuen Einheitselektronik erreicht werden kann.
  • Startet ein Fahrer als Strafe für eine zu hohe Anzahl an verwendeten Motoren aus der Boxengasse, darf er bereits fünf Sekunden nach dem Erleuchten der grünen Ampel am Boxenausgang wegfahren. Bisher betrug die Wartedauer zehn Sekunden.
  • Die Maximalpreise für ein gesamtes Bremsenpaket am Vorderrad wurden festgelegt. Das Paket, bestehend aus Scheiben, Belägen, Sätteln und Hauptbremszylindern darf über eine Saison bei trockenen Bedingungen nicht mehr als 70.000 Euro kosten. Teams können sich auch für einen Paket ohne Bremssättel entscheiden. Dieses darf maximal 60.000 Euro kosten.
  • Mit 1. Juli 2015 wird die neue Einheitselektronik verpflichtend. Unterschiedliche Teams, die Motorräder desselben Herstellers verwenden, dürfen aber weiterhin verschiedene Versionen dieser Elektronik nutzen.

Moto2

Um Reifendebakel zu verhindern wird der Druck in Zukunft ständig überwacht, Foto: Technomag carXpert
Um Reifendebakel zu verhindern wird der Druck in Zukunft ständig überwacht, Foto: Technomag carXpert
  • Die Verwendung von Reifendrucksensoren am Hinterrad wird 2015 verpflichtend. Das ermöglicht es den technischen Direktoren, die Einhaltung des vom Reifenlieferanten vorgegebenen Drucks zu überprüfen.

Alle Klassen

Kleinere Strafen bedürfen in Zukunft keiner Anhörung der Fahrer mehr, Foto: Milagro
Kleinere Strafen bedürfen in Zukunft keiner Anhörung der Fahrer mehr, Foto: Milagro
  • Schon bisher gab es eine Regelung, dass der unter Teil der Verkleidung eines jeden Motorrads so gestaltet sein muss, dass er im Fall eines Motorschadens Öl oder Kühlflüssigkeit auffangen kann. Nun wurden die genauen Mengen mit fünf Litern für die MotoGP und Moto2 sowie 3,5 Litern für die Moto3 festgelegt.
  • Im kommenden Jahr ist es bei einer geringfügigen Bestrafung eines Fahrers nicht mehr nötig, zuvor eine Anhörung bei der Rennleitung durchzuführen. Geringfügige Strafen sind die Vergabe von bis zu drei Strafpunkten, eine Geldstrafe bis zu 1000 Euro oder eine Rückversetzung um bis zu drei Startplätze. Die Piloten haben aber weiterhin die Möglichkeit, Berufung einzulegen. In diesem Fall kommt es zu einer Anhörung.