Am Samstag tagte die Grand Prix Kommission in Valencia und kam dabei zumindest bei einigen Themen des zukünftigen MotoGP-Reglements für 2014 auf einen grünen Streif. Die ersten Punkte, auf die man sich einigen konnte, wurden auch gleich schriftlich festgehalten. Die erfolgten Beschlüsse treten allerdings erst dann in Kraft, wenn sich Weltverband FIM, MotoGP-Veranstalter Dorna und die Hersteller der MSMA bei der Frage einig werden, wie die Hersteller andere Teams ab 2014 mit zusätzlichen Maschinen und Motoren ausstatten.

Eigene Software aber nur 20 Liter Sprit

Am spannendsten war, dass sich die Kommission nur bedingt auf eine Standard-Elektronik festlegte. So heißt es zwar, dass ab dem 1. Januar 2014 die Verwendung einer ECU und eines Dataloggers verpflichtend ist, der von den WM-Organisatoren gestellt wird, es gibt aber eine Hintertür. So dürfen Hersteller, die zur Herstellervereinigung MSMA gehören - also aktuell Honda, Yamaha und Ducati - und maximal vier Teilnehmer beliefern, ihre eigene Elektronik-Software einsetzen, müssen in diesem Fall aber mit einer maximalen Benzinmenge von 20 Litern im Rennen auskommen.

Honda möchte eine abgespeckte Version seiner RC213V bauen, Foto: Bridgestone
Honda möchte eine abgespeckte Version seiner RC213V bauen, Foto: Bridgestone

Für alle anderen Maschinen sind ECU, Datalogger und Software vom WM-Organisator verpflichtend, allerdings dürfen diese auch 24 Liter Benzin beim Rennstart mitführen. Im Umkehrschluss heißt das, sollten MSMA-Hersteller auf ihre eigene Software verzichten, dürften sie auch 24 Liter Sprit mitführen. Auch an der Anzahl der pro Saison und Fahrer erlaubten Motoren wird geschraubt. So dürfen Fahrer auf Maschinen von MSMA-Herstellern maximal fünf Motoren pro Saison einsetzen. Sollten neue Hersteller in die WM kommen, die sich der MSMA anschließen - etwa Suzuki, Aprilia oder BMW -, dann dürfen ihre Fahrer in der ersten Saison des Hersteller-Einsatzes neun Motoren verwenden. Für alle anderen gilt weiter ein Limit von zwölf Motoren pro Fahrer und Saison.

Die Motoren werden eingefroren

Um große Ausgaben bei der Arbeit am Motor während eines Jahres zu verhindern, wurde festgelegt, dass ab 2014 die Motoren-Spezifikation für die gesamte Saison eingefroren ist. Außerdem hieß es, dass die Dimensionen von Hub und Bohrung für 2013, 2014 und 2015 eingefroren bleibt. Wie bereits erwähnt, all diese Beschlüsse werden erst dann endgültig sein, wenn FIM, Dorna und MSMA sich darauf einigen, wie es mit der Belieferung anderer Teams ab dem Jahr 2014 aussieht. Honda plant diesbezüglich eine abgespeckte Version seines RC213V-Prototypen an Kunden zu verkaufen, Yamaha möchte Motoren und Elektronik leasen, die in Prototypen-Chassis verbaut werden können.

Es muss noch geklärt werden, wie die Kunden bedient werden, Foto: Milagro
Es muss noch geklärt werden, wie die Kunden bedient werden, Foto: Milagro

Beschlüsse gab es von der Kommission auch zum sportlichen Reglement - und das bereits für die kommende Saison. So hieß es, dass Teams und Fahrer sich mit Beginn der Saison - wie vom Reglement definiert - den Regeln unterwerfen müssen. Da die Saison laut Reglement am Tag nach dem letzten Rennen der vorigen Saison beginnt, heißt das, dass die Regeln ab Montag nach dem Valencia-Wochenende gelten. Dazu gehört auch, dass der dreitägige Zusatztest für MotoGP-Rookies im November/Dezember gestrichen wurde. Das ist allerdings kein großer Umsturz. Im November dürfen die Teams ohnehin noch testen wie sie wollen - Ducati wird etwa in Jerez fahren, Honda will nach Malaysia -, da die Testbeschränkungen das erlauben und damit ist es kein größeres Problem mehr, dass sich auch Rookies im Dezember dem Testverbot unterwerfen müssen.

Geschwindigkeitsübertretungen werden teurer

Noch zwei weitere Beschlüsse gab es in der Kommission. Sollte ein Rennen unterbrochen werden und ein Fahrer im ersten Teil des Rennens hatte strafweise aus der Boxengasse starten müssen, wird er den zweiten Teil des Rennens statt aus der Box vom Ende des Feldes beginnen, sollte der erste Rennteil mehr als 50 Prozent der Renndistanz gedauert haben. Die Geldstrafen für überhöhte Geschwindigkeit in der Boxengasse wurden von 70 Euro auf 150 Euro angehoben. Allerdings werden in Zukunft Folgestrafen beim gleichen Event ebenfalls mit 150 Euro geahndet und nicht wie früher mit 370 Euro.