Das Verfahren von Max Mosley gegen die Zeitung News of the World artet immer mehr zur Schlammschlacht aus. Nachdem Mosley bei Verhandlungsbeginn betont hatte, dass er es alles andere als animierend empfunden hätte, bestätigten auch drei der beteiligten Damen - die Bezeichnung Prostituierte verbaten sie sich -, dass es keinerlei Bezüge zum Nationalsozialismus gegeben habe. Sie zeigten sich sogar äußerst verärgert darüber, dass diese Verbindung in der Zeitung hergestellt wurde.

Der Redakteur, der die Geschichte in der News of the World veröffentlicht hatte, meinte seinerseits, dass es nicht nur ein Nazi-Element gab, sondern sogar eine "kriminelle Note", wie er es bezeichnete. So berichtete die Press Association, dass der Redakteur betonte, dass auch Blut geflossen sei. Außerdem meinte er, dass die Geschichte von "berechtigtem öffentlichem Interesse war" und er sei auch überzeugt, dass sie zurecht veröffentlicht wurde. Des Weiteren erklärte er, dass es absolut nicht wahr sei, dass der Nazi-Aspekt in die Geschichte hineinfabriziert wurde. Das Gericht erwies hingegen, dass es keine Nazi-Elemente gegeben hat.

Am 24. Juli 2008 gewann Max Mosley den Prozess gegen die Zeitung "News of the World". Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass die Privatsphäre durch die Berichterstattung nachhaltig verletzt wurde. Insbesondere die Behauptungen der Zeitung über "Bezüge zum Nationalsozialismus" erwiesen sich als unwahr.