Dass Max Mosley die Veröffentlichungen zu seinem Privatleben in der News of the World nicht besonders recht gewesen sind, durfte bereits angenommen werden, nun hat sich herausgestellt, wie sehr sich der FIA-Präsident durch die Enthüllungen zu seinem Sexualleben beschämt gefühlt hat - zumindest ließ er das Gericht das so wissen. Denn es sind Gerichtsakten aus der Verhandlung von Mosley gegen News of the World aufgetaucht, in denen er wissen lässt, wie ihn die Veröffentlichungen getroffen haben.

Unsere Kollegen von Autosport konnten einen Blick darauf werfen und zitierten: "Der Kläger [Mosley] erfuhr großes Leid und eine große Peinlichkeit, als der Artikel erschien, vor allem durch die Aufdeckung von sehr tiefgehendem und persönlichem Material. Die Aufdeckung der intimsten sexuellen Fantasien des Klägers war ernsthaft erniedrigend und beleidigend. Es war auch für seine Familie erschütternd. Kurz gesagt, dieses Material hätte nie publiziert werden sollen, vor allem nicht in einer nationalen Zeitung."

Neben dieses Eindringens in die Privatsphäre und der Herabwürdigung seiner Person musste Mosley aber auch festhalten, dass es mit dem von der News of the World unterstellten Nazi-Element bei seinem Prostituierten-Besuch nichts auf sich hatte. "Der Kläger wird sich auch gegen die unehrliche Erdichtung eines Nazi-Elements vom Beklagten verwehren, welches als Teil eines künstlichen Versuchs erdacht wurde, um (wie der Beklagte auch wusste) eine Begründung dafür zu finden, ein vollkommen unbegründetes Eindringen in das Privatleben des Klägers zu wagen", war in bester Juristensprache zu lesen.

Da die Zeitung durch die Geschichte wohl einigermaßen Profit gemacht haben dürfte, fordert Mosley eine hohe Entschädigungssumme, wobei er in der Vergangenheit bereits betont hat, dass er das im Falle eines Sieges zugesprochene Geld wohltätigen Zwecken zugute kommen lassen wird. "Unter all den vorherigen Vorraussetzungen und vor allem wegen der genauen Berechnung des Beklagten (so wird es angenommen), dass die Profite und/oder finanziellen und anderen Vorteile aus der Veröffentlichung dieses Materials viel größer sein würden als irgendwelche Schadenersatzzahlungen, die der Kläger erhalten könnte, sollte juristisch etwas unternommen werden (was vielleicht sogar als unwahrscheinlich angesehen wurde, da die Publikation schon passiert sein würde, als der Kläger es herausfand), steht dem Kläger, und das verlangt er auch, eine exemplarische und hohe Schadenersatzzahlung für das ungeheuerliche und schamlose Benehmen des Beklagten zu, das oben beschrieben wurde", lautete es in den Gerichts-Papieren noch.

Der Fall Mosley gegen News of the World soll im Juli in London verhandelt werden. Noch davor wird sich der FIA-Präsident am 3. Juni in Paris der Vertrauensfrage stellen müssen. Dann werden die FIA-Mitglieder in einer außerordentlichen Generalversammlung darüber beraten und abstimmen, ob er als Präsident noch tragbar ist. Währenddessen plant Mosley, in Frankreich noch einmal wegen Verletzung der Privatsphäre zu klagen und seine Anwälte sollen das auch in Italien und Deutschland planen.

Am 24. Juli 2008 gewann Max Mosley den Prozess gegen die Zeitung "News of the World". Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass die Privatsphäre durch die Berichterstattung nachhaltig verletzt wurde. Insbesondere die Behauptungen der Zeitung über "Bezüge zum Nationalsozialismus" erwiesen sich als unwahr.