Um genau 22:22 Uhr unterschrieben die drei Rennstewards des Monaco GP Tony Scott Andrews, Joaquin Verdegay und Christian Calmes ihren Urteilsspruch im Fall Michael Schumacher. Der Deutsche war im Qualifying in der letzten Kurve stehen geblieben und hatte damit eine Gelbphase ausgelöst.

Für dieses Vergehen wurden dem Ferrari-Star alle Qualifying-Zeiten gestrichen und er folgerichtig ans Ende der Startaufstellung versetzt - von der Pole auf Rang 22; noch hinter seinen Teamkollegen Felipe Massa, der im Qualifying in der Mauer gelandet war.

Die drei Stewards konnten auf Grundlage der von der FIA und Ferrari angelieferten Daten, keinen ersichtlichen Grund finden, warum Schumacher an dieser Stelle so extrem gebremst hat und mussten daraus schlussfolgern, dass er sein Auto absichtlich an dieser Stelle gestoppt hat!

Man konnte feststellen, dass Schumacher in Sektor 1 schnell war, in Sektor zwei schon Zeit verloren hat und dann in Sektor drei ähnliche Geschwindigkeiten wie bei seiner schnellsten Runde erreichte. Dann hat er in Rascasse so hart gebremst, dass die Vorderräder blockierten und er die Kontrolle wiedergewinnen musste.

Dies habe er getan ohne die Leitplanken zu berühren, danach starb ihm jedoch der Motor ab mit dem Ergebnis, dass das Auto teilweise die Strecke blockierte. Damit habe er gegen Paragraph 116 der Sporting Regulations verstoßen.

Dieser besagt: "Wenn ein Fahrer während des Qualifyings, nach Auffassung der Stewards, absichtlich auf der Strecke stehen bleibt oder einen anderen Fahrer behindert, werden seine Zeiten gestrichen." Nach Paragraph 112 ist dagegen kein Einspruch möglich.