Unscheinbar flatterte am Mittwochnachmittag eine Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München in die Redaktion. Der Betreff, schlicht wie immer in diesem Verfahren: "Pressemitteilung vom 13.08.2014 in dem Strafverfahren gegen Bernard Charles Ec." Es ist vermutlich die letzte Aussendung, die von Deutschlands berühmtester Gerichtssprecherin im Fall Ecclestone an die Redaktionen ging.

Gribkowsky sitzt, Ecclestone nicht, Foto: Sutton
Gribkowsky sitzt, Ecclestone nicht, Foto: Sutton

Sie besiegelt endgültig die Einstellung des Strafverfahrens gegen Bernard Charles Ec., also Bernie Ecclestone. Denn Ecclestone ist seinen Verpflichtungen nachgekommen, wodurch der Deal wirksam wird. Fristgerecht sind in der bayerischen Staatskasse und bei der Deutschen Kinderhospizstiftung insgesamt 100 Millionen Dollar, also rund 74,5 Millionen Euro eingegangen.

Da der Beschluss nicht anfechtbar ist, hat Ecclestone in Deutschland keine strafrechtlichen Konsequenzen bezüglich des Bestechungsprozesses mehr zu befürchten. Zivilrechtlich könnte allerdings noch etwas auf den Briten zukommen.

Denn die BayernLB konnte sich nicht mit Ecclestones Ausgleichzahlung anfreunden. Können sich Ecclestone und die Bayerische Landesbank nicht über eine Summe einigen, droht dem 83-jährigen ein zivilrechtlicher Prozess. In Großbritannien interessieren sich zudem seit geraumer Zeit wieder die Steuerbehörden für Ecclestone. Es geht noch immer um den Bambino Trust und darum, wer letztendlich dort das sagen hat.