Nächster Gerichts-Erfolg für Bernie Ecclestone: Die Berufung der Constantin Medien AG gegen ein Urteil vom 20. Februar wurde nun vom Londoner High Court abgewiesen. Constantin, der Nachfolger des früheren Formel-1-Rechteinhabers EM.TV, hatte den 83-Jährigen im Zuge der Schmiergeldaffäre um Banker Gerhard Gribkowsky auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von rund 124 Millionen Euro verklagt.

Diese Summe muss Ecclestone zwar nicht zahlen, doch wenn Bernie prozessiert, kann es schnell teuer werden. So muss er Anwaltskosten in Höhe von rund 4,7 Millionen Euro zahlen. Die andere Hälfte seiner Gerichtskosten - etwa 10 Millionen Euro - muss Constantin übernehmen. Der Medienkonzern soll zudem noch eigene Kosten in Höhe von knapp 8 Millionen Euro haben.

So kam es zur Constantin-Klage

Hintergrund der Klage: Constantin hatte geltend gemacht, dass Ecclestone den früheren LB Bayern-Banker Gribkowsky bestochen habe und dadurch die Rechte an der Formel 1 zu billig an das Unternehmen CVC verkauft seien worden. Dadurch sei Constantin eine hohe Gewinnsumme entgangen, die im Zuge der Bestechungsaffäre von Ecclestone gefordert wurde.

Den Behörden war eine Zahlung von Ecclestone in Höhe von 44 Millionen Dollar an Gribkowsky aufgefallen, der damals Risikovorstand der BayernLB war und an der Übernahme der Formel-1-Rechte beteiligt. 2012 wurde Gribkowsky vom Landgericht München I wegen Bestechlichkeit zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

Muss Bernie ins Gefängnis?, Foto: Sutton
Muss Bernie ins Gefängnis?, Foto: Sutton

Nächster Halt: München

Ecclestones Gerichts-Marathon geht ab dem 24. April in München in die nächste Runde. Dem Briten wird Bestechung eines Amtsträgers in einem besonders schweren Fall sowie Anstiftung zur Untreue in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Wird Ecclestone verurteilt, droht ihm eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren.

Ausschlaggebend für den hohen Strafrahmen ist die Tatsache, dass die Ermittler von einem besonders schweren Fall ausgehen. Außerdem stufen sie Gribkowsky nicht als gewöhnlichen Geschäftsmann, sondern als Amtsträger ein, weil die Landesbank dem Freistaat Bayern gehört.