Sebastian Vettel feierte seinen vierten Weltmeistertitel mit Donuts auf der Start- und Zielgeraden des Buddh International Circuits in Indien. Anschließend stellte er den RB9 dort ab und sprang über die Boxenmauer, um in den Parc-fermé zu gelangen. 25.000 Euro musste er für diese Zeremonie berappen. Auch bei den folgenden Rennen feierte der Heppenheimer seine Siege ausgelassen mit Donuts. Zahlen musste er allerdings nicht mehr - weil er seinen Boliden nicht mehr auf der Strecke abstellte, sondern anschließend in den Parc-fermé fuhr.

In Brasilien und Abu Dhabi blieb Vettel straffrei, Foto: Sutton
In Brasilien und Abu Dhabi blieb Vettel straffrei, Foto: Sutton

Um Klarheit über die Legalität der Feier-Orgien zu schaffen, hat die FIA nun Artikel 43.3 des Sportlichen Reglements präzisiert. Das Feiern eines Sieges nach dem Überfahren der Ziellinie, oder ein 'act of celebration', wie es die FIA bezeichnet, ist nun - übrigens nur dem Sieger - ausdrücklich unter gewissen Berücksichtigungen erlaubt.

Die Sicherheit müsse gegeben sein und kein anderer Fahrer oder Offizieller darf dabei gefährdert werden. Außerdem dürfen die Feierlichkeiten nicht dazu führen, dass die Legalität des Autos in Frage gestellt wird. Ob nun das Übergeben einer Fahne während der Ehrenrunde zu Zweifel an der Legalität führt, ist indes nicht näher bestimmt. Außerdem darf die Siegerehrung durch die Feierlichkeiten nicht verzögert werden.

Redaktionskommentar

Motorsport-Magazin.com meint: Die FIA erlaubt nun, was eigentlich nie verboten war. Zwar ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, allerdings mit den gleichen Einschränkungen wie zuvor. Ich freue mich schon darauf, wenn ein Pilot beim 'act of celebration' mit einer Wasserflasche übergossen wird. Zählt das dann nach Artikel 43.3 b) als Zweifel an der Legalität des Autos? (Christian Menath)