Bernie Ecclestone ist eine gerichtliche Sorge los. Im Gegensatz zu seiner Anklage in München, muss sich der 83-jährige Brite in den USA nicht wegen der Ungereimtheiten im Zuge des Verkaufs der Formel 1 verantworten. Im November 2012 hatte die Investmentfirma Bluewaters bei einem New Yorker Gericht eine Klage gegen Ecclestone, eine Stiftung von ihm, CVC und Gerhard Gribkowsky eingebracht. Bluewaters argumentierte damit, dass man CVC, das für rund zwei Milliarden Dollar den Zuschlag erhalten hatte, überboten hätte und forderte daher 650 Millionen Dollar an Schadenersatz.

Diese Klage wurde nun vom New York Supreme Court abgelehnt. In der Begründung führte die zuständige Richterin Eileen Bransten aus: "Die kritischen Vorgänge, die diesem Gerichtsverfahren zugrunde liegen, haben in Deutschland, England und sonstigen Orten in Europa stattgefunden. Hier geht es nicht um eine Unternehmung in New York, sondern um um Vorwürfe gegen einen englischen Bürger, der einen deutschen Bürger bestochen haben soll um eine deutsche Bank zu zwingen, seine Anteile an einer Firma in Jersey an ein englisches Unternehmen zu verkaufen."

Bluewaters hatte es zudem nicht geschafft, eines der Hauptbeweismittel vorzulegen. In einem Brief an Gribkowsky habe man klargestellt, dass man zehn Prozent mehr als der höchstbietende Mitbewerber für die Formel 1 zahlen werde. Dieses Schriftstück konnte aber nicht vorgelegt werden, stattdessen tauchte nur ein bindendes Gebot in Höhe von einer Milliarde Dollar (also exakt die Hälfte des Betrags, den CVC bot) auf.

Bei Ecclestone sorgt die Abweisung der Anklage in New York aber nur für eine kurze Verschnaufpause. Im April soll die Verhandlung in München starten.