Nach dem Rennen in Abu Dhabi war wieder einmal Aufregung um Red Bull angesagt. Diesmal wollten die Beobachter erkannt haben, dass die Nase des RB8 an ihrer Spitze ziemlich biegsam war und sofort stand wieder die Frage im Raum: ist das legal? Mit "Gummi-Nase" war schnell eine Bezeichnung für das Problemteil gefunden, aber auch eine Antwort auf die Legalitätsfrage ließ nicht lange auf sich warten und die lautete: alles soweit in Ordnung.

Auf Anfrage bei der FIA kam die Antwort, dass es mit der Nase keine Probleme gibt, da der infrage stehende Bauteil kein strukturelles Element ist und daher nicht den strengen Steifheits-Tests unterworfen ist, den andere Teile des Autos, wie etwa der Frontflügel, bestehen müssen. Vielmehr hielt der Weltverband fest, dass die gummiartige Weichheit der Nase sogar eine Notwendigkeit ist, um schweren Verletzungen vorzubeugen, sollte sich ein Auto mit der Spitze voraus seitlich in ein anderes Fahrzeug bohren.

Eine Umfrage unter den Ingenieuren anderer Teams ergab in Autosprint, dass eine gewisse Verformung in der Nase durchaus akzeptabel ist. Da Vettels Nase noch dazu beschädigt war, dürfte dies bei ihm noch etwas extremer ausgesehen haben. Gleichzeitig hielten die Ingenieure aber auch fest, dass Red Bull bei der Regel-Interpretation womöglich einen Schritt weiter gegangen ist, da die verformbare Struktur den Vorderflügel hält und durchaus genutzt werden kann, um den Flügel näher an die Straße zu bringen, wenn der Anpressdruck bei höheren Geschwindigkeiten steigt.